Bebauungsplanverfahren „Börslinger Steig - Leimengrube“ in Neenstetten im Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a und § 215a BauGB
Billigung des Planentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Neenstetten hat in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2024 die Abwägungen aller eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren „Börslinger Steig – Leimengrube“ beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der
Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 9 Abs. 4 BauGB und § 74 LBO) gebilligt und nach Einarbeitung der Ergebnisse die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der ca. 2,5 ha große Geltungsbereich befindet sich im Osten von Neenstetten und beinhaltet die Flurstücke 383, 384 und 385 sowie Teile der Flurstücke 386, 387, 388, 389/2,
389/3 und 391. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) geschaffen werden. Im derzeit rechtskräftigen
Flächennutzungsplan des VV Langenau ist das Baugebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. In der sich in Planung befindlichen ganzheitlichen Fortschreibung des
Flächennutzungsplans des VV Langenau wird die Fläche als geplante Wohnbaufläche dargestellt.
Hinweis: Der hier vorliegende Bebauungsplan wird aufgrund der Kippung des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) mit der Reparaturvorschrift des § 215a BauGB unter Vorlegung
eines förmlichen Umweltberichts und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung geheilt.
Seinerzeit wurde das Aufstellungsverfahren des hier vorliegenden Bebauungsplans gem. § 13b BauGB begonnen. Die Belange der Umwelt wurden in der
dafür entsprechenden Tiefe geprüft, Artenschutzrechtliche Untersuchungen wurden durchgeführt und die Öffentlichkeit, sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Im Folgenden wird das Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a und § 215a BauGB fortgeführt. Der Satzungsbeschluss wird gem. § 215a Abs. 1 BauGB vor Ablauf des
31. Dezember 2024 gefasst.
Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil und Begründung der G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen und der Entwurf der Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 25.07.2024 sowie der Umweltbericht, die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
jeweils vom 19.07.2024, Verfasser Zeeb & Partner aus Ulm.
Die maßgebenden Bebauungsplanunterlagen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
02.09.2024 bis 01.10.2024 (je einschließlich)
beim Bürgermeisteramt Neenstetten, Dorfplatz 1, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausgelegt.
Die Unterlagen werden außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Neenstetten veröffentlicht.
Stellungnahmen können ab dem 02.09.2024 bis einschließlich zum 01.10.2024 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Zudem kann die Abgabe einer Stellungnahme auch per E-Mail (nm@gh-ingenieurteam.de) erfolgen. Diese Informationsmöglichkeit ist ausschließlich für die
Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Gemeinde Neenstetten keine Gewährleistung
(Verbindlichkeit haben nur die Originale).
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung
über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Außerdem darf der Inhalt der betroffenen Stellungnahmen nicht für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes von Bedeutung sein.
Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Neben dem Planentwurf mit Begründung sind folgende Dokumente über umweltbezogene Informationen verfügbar:
- Umweltbericht vom 19.07.2024; Verfasser Zeeb & Partner aus Ulm
- Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vom 19.07.2024; Verfasser Zeeb & Partner aus Ulm
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 19.07.2024; Verfasser Zeeb & Partner aus Ulm
Nach Durchführung der frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Landratsamt Alb-Donau-Kreis:
- Hinweise auf Erhaltungsgebot von Streuobstbeständen sowie Ausnahmen und Befreiungen dieser Regelung
- Hinweise zu insektenfreundlicher Beleuchtung und kleintierdurchlässigen Einfriedungen
- Hinweise zu Boden- und Grundwasserschutz
Regierungspräsidium Tübingen
- Hinweise zu Boden- und Grundwasserschutz
Sonstige Behörden und Träger öffentlicher Belange:
- Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung
Neenstetten, den 23.8.2024
gez. Tobias Dürr, Bürgermeister
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