Die Gemeinde Neenstetten im Alb-Donau-Kreis

Vorlage zur Sitzung des Gemeinderats am 25.07.2024 Abwägungstabelle Anlage
Bebauungsplan „Börslinger Steig – Leimengrube“ im Verfahren nach § 13b (i. V. m. § 13a) BauGB
Den Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Anschreiben vom 19.05.2022 der Vorentwurf
des Bebauungsplans vom 22.04.2022 zugesandt. Um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 20.06.2022 wurde gebeten. Zur Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde die Planung im Zeitraum vom 20.05.2022 bis 20.06.2022 öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Börslinger Steig - Leimengrube“, frühzeitige Beteiligung Seite 1
Träger öffentlicher Belange Anregungen Stellungnahme/Vorschlag
A1 Landratsamt Alb-Donau-Kreis
(Schreiben vom 22.06.2022)
Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können
Art der Vorgabe:
Erhaltungsgebot für Streuobstbestände über 1.500 m2.
Der überplante Streuobstbestand auf den Flurstücken 384 und 385 umfasst deutlich über 1.500 m2. Die Beseitigung des Baumbestandes mit anschließender Bebauung der Fläche stellt eine Umwandlung der Streuobstwiese dar.
Rechtsgrundlage:
§ 33 NatSchG
Möglichkeiten der Überwindung (zum Beispiel Ausnahmen oder Befreiungen):
Für die Umwandlung des Streuobstbestandes ist eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nach § 33a Abs. 2 NatSchG erforderlich. Ob eine Ausnahmegenehmigung nach Abs. 2 durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden kann, ist unabhängig von dem baurechtlichen Genehmigungs-verfahren in einem naturschutzrechtlichen Verfahren zu prüfen. Hierzu ist ein formeller Antrag bei der uNB
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme. Der Antrag auf Genehmigung wird durch die Gemeinde bei der Unteren Naturschutz-behörde gestellt. (Abstimmungsprozess wurde durch die Gemeinde bereits eingeleitet)

Bebauungsplanverfahren „Börslinger Steig - Leimengrube“ in Neenstetten im Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a und § 215a BauGB

 

Billigung des Planentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Neenstetten hat in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2024 die Abwägungen aller eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren „Börslinger Steig – Leimengrube“ beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der

Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 9 Abs. 4 BauGB und § 74 LBO) gebilligt und nach Einarbeitung der Ergebnisse die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der ca. 2,5 ha große Geltungsbereich befindet sich im Osten von Neenstetten und beinhaltet die Flurstücke 383, 384 und 385 sowie Teile der Flurstücke 386, 387, 388, 389/2,

389/3 und 391. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) geschaffen werden. Im derzeit rechtskräftigen

Flächennutzungsplan des VV Langenau ist das Baugebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. In der sich in Planung befindlichen ganzheitlichen Fortschreibung des

Flächennutzungsplans des VV Langenau wird die Fläche als geplante Wohnbaufläche dargestellt.

Hinweis: Der hier vorliegende Bebauungsplan wird aufgrund der Kippung des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) mit der Reparaturvorschrift des § 215a BauGB unter Vorlegung

eines förmlichen Umweltberichts und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung geheilt.

Seinerzeit wurde das Aufstellungsverfahren des hier vorliegenden Bebauungsplans gem. § 13b BauGB begonnen. Die Belange der Umwelt wurden in der

dafür entsprechenden Tiefe geprüft, Artenschutzrechtliche Untersuchungen wurden durchgeführt und die Öffentlichkeit, sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Im Folgenden wird das Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a und § 215a BauGB fortgeführt. Der Satzungsbeschluss wird gem. § 215a Abs. 1 BauGB vor Ablauf des

31. Dezember 2024 gefasst.

 

Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil und Begründung der G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen und der Entwurf der Satzung über die örtlichen

Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 25.07.2024 sowie der Umweltbericht, die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

jeweils vom 19.07.2024, Verfasser Zeeb & Partner aus Ulm.

 

Die maßgebenden Bebauungsplanunterlagen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

02.09.2024 bis 01.10.2024 (je einschließlich) 

 

beim Bürgermeisteramt Neenstetten, Dorfplatz 1, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausgelegt.

 Die Unterlagen werden außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Neenstetten veröffentlicht. 

Stellungnahmen können ab dem 02.09.2024 bis einschließlich zum 01.10.2024 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Zudem kann die Abgabe einer Stellungnahme auch per E-Mail (nm@gh-ingenieurteam.de) erfolgen. Diese Informationsmöglichkeit ist ausschließlich für die

Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Gemeinde Neenstetten keine Gewährleistung

(Verbindlichkeit haben nur die Originale).

 

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung

über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Außerdem darf der Inhalt der betroffenen Stellungnahmen nicht für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes von Bedeutung sein.

Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

 

Neben dem Planentwurf mit Begründung sind folgende Dokumente über umweltbezogene Informationen verfügbar:

-       Umweltbericht vom 19.07.2024; Verfasser Zeeb & Partner aus Ulm

-       Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vom 19.07.2024; Verfasser Zeeb & Partner aus Ulm

-       Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 19.07.2024; Verfasser Zeeb & Partner aus Ulm

 

Nach Durchführung der frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

 Landratsamt Alb-Donau-Kreis:

-       Hinweise auf Erhaltungsgebot von Streuobstbeständen sowie Ausnahmen und Befreiungen dieser Regelung

-       Hinweise zu insektenfreundlicher Beleuchtung und kleintierdurchlässigen Einfriedungen

-       Hinweise zu Boden- und Grundwasserschutz

 

 

Regierungspräsidium Tübingen

-       Hinweise zu Boden- und Grundwasserschutz

 

Sonstige Behörden und Träger öffentlicher Belange:

-       Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung

  

Neenstetten, den 23.8.2024

gez. Tobias Dürr, Bürgermeister

 

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