Die Gemeinde Neenstetten im Alb-Donau-Kreis

Öffentliche Gemeinderatsitzung

Zu der am Donnerstag, 23.01.2025 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

 Top 1 Bürgerfragen

Top 2 Annahme von Spenden

Top 3 Beratung weiteres Vorgehen Baugebiet Börslinger

          Steig/Leimengrube

Top 4 Beratung weiteres Vorgehen zur unberechtigten

          Holzablage im Flst. 493 (Buchhäldele)

Top 5 Beratung zu Top 1 Bürgerfragen von der GR-Sitzung

          vom 13.12.2024

Top 6 Beratung für mögliche Flächen zur Baumbepflanzung

          im Gemeindegebiet für die 800 Jahrfeier

 Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.

Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung erfolgen im nächsten Mitteilungsblatt und durch öffentlichen Aushang.

Tobias Dürr, Bürgermeister

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2024

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßte alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sowie einen bis auf den letzten Platz gefüllten Sitzungssaal an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neenstetten.

Zu Top 1 Bürgerfragen, gingen zwei Fragen an den Vorsitzenden. Die erste Frage beinhaltete die aktuelle Problematik an Hundekotvorkommen in und um die Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung wird einen Vorschlag zur Aufstellung an Mülleimer für Hundekot und ähnlichem im Dorfgebiet und im Randgebiet dem Gremium unterbreiten. Da auch die sanierte Dorfmitte hier als neuer Treffpunkt für die Bürgerschaft dient und an Unrat geschützt werden soll, wird um den neuen Bereich der Hüle und Dorfplatz ebenfalls mit solchen Hilfsmitteln zu rechnen sein. Die zweite Frage beinhaltete die aktuelle Straßensperrung südlich der Hüle. Hier wurde angesprochen, sich über die Schneeräumung und generell über die gehinderte Zufahrt zu den Anwohnern eine Alternativlösung zu überlegen. Durch die Weihnachtsferien der Gewerke an der Hüle ist bis Mitte/Ende Januar 2025 ein Durchgang für Fußgänger bis zum erneuten Baubeginn eingerichtet. Da ein Teil der Straße jedoch saniert werden muss, ist eine Alternativzufahrt für Pkw, außer über den westlichen Bereich nicht möglich. Der Bauhof wird versuchen, so gut wie es möglich ist, am südlichen Bereich der Hüle den Schnee zu räumen. Die Gemeindeverwaltung bittet die Anwohner wegen der andauernden Sanierungsarbeiten im südlichen und westlichen Bereich der Hüle um Nachsicht und Entschuldigung.

Zu Top 2 Vorstellung Jahresplanung 2025 Gemeindewald – Beratung und Beschlussfassung -   

In 2024 wurden 247 FM durch den planmäßigen Holzeinschlag umgesetzt. 362 FM mussten unplanmäßig geschlagen werden. Der Grund für diese Maßnahme sind wetterbedingte Abhängigkeiten wie Sturm und Dürre, aber auch der Borkenkäfer hatte 2024 trotz des feuchten Frühjahres, dann zum Sommerbeginn zugeschlagen. Es wurden im vergangenen Jahr bis zu 400 Pflanzen im Gemeindewald gesetzt. Für 2025 werden folgende waldbauliche Investitionen getätigt: Pflanzung 490 Stück, Ästung 25 Stück, Kultursicherung 0,9 ha, Wildschutzzaun 200 Meter und Jungbestandspflege von ca. 0,6 ha. Für 2025 werden Einnahmen von ca. 30.404 € veranschlagt, wobei 27.010 € der Holzerlöse zugeschrieben und aus der Jagdpacht 500 € und aus dem Mehrbelastungsausgleich ca. 1.894 € zugrunde gelegt werden. Die höheren Ausgaben in 2025 stehen allerdings den Einnahmen mit 32.117 € gegenüber. Durch die Ausgaben wie die Holzaufarbeitung, Forstverwaltung, Waldschutz, Versicherung, Erschließung etc. schmälern dieses Jahr die Einnahmen, sodass in 2025 ein negatives Ergebnis von minus 1.713 € zu erwarten sind. Dennoch hat der Wald für die Gemeinde mehrere wichtige Funktionen, wie der Erholungsfunktion, Nutzfunktion, Kohlenstoffspeicher, Temperaturausgleich, Lärm- und Emissionsschutz, sowie Wasserschutz. Der Forstrevierleiter stelle dem Gremium die Planung zur Beratung vor, welcher einstimmig beschlossen wurde.

Zu Top 3 Erneuerung Flutlichtanlage an den beiden Trainingsplätzen des FC-Neenstetten. 

Der FC-Neenstetten stellte in der Gemeinderatssitzung den aktuellen Ist-Zustand der momentanen Halogen-Metalldampflampen für die Ausleuchtung der Trainingsplätze vor. Hierbei wurde dem Gremium mitgeteilt, dass eine geringe Lichtleistung und vor allem eine fehlende Ausleuchtung der beiden Plätze aktuell besteht, da die Lampen teilweise nicht mehr „anspringen“ und somit das Training zu der dunkleren Jahreszeit deutlich erschwert. Laut Aussage von Stefan Albrecht, welcher die Problematik dem Gemeinderat vorstellte, hat sich die Umrüstung auf die LED-Flutlichtanlage bereits nach sieben Jahren amortisiert. Dadurch, dass es keine originalen Ersatzteile der alten Anlage mehr gibt, hat das Gremium einer Unterstützung der LED-Flutlichtanlage am Trainingsplatz des FC-Neenstetten einstimmig zugestimmt. Durch den damaligen Beschluss zur Umsetzung der Wärmeplanung, ist der Gemeinderat auch zur Reduzierung des Co2-Ausstoßes und zur Nachhaltigkeit angehalten, den er durch diese Entscheidung einhält. Fördergelder vom WLSB mit 30 % (Württembergischer Landessportbund), vom ZUG mit 25 % (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft), vom FC-Neenstetten mit 20 % und der Gemeinde von 25 % wurden vom Verein zur Umsetzung der neuen Anlage bereits beantragt.    

Zu Top 4 Vorstellung Plan zur Erweiterung des Kindergarten Neenstetten.

Der Verwaltungsverband Langenau hat dem Gremium zur Erweiterung des Bestandsgebäudes des Kindergartens einen möglichen Anbau vorgestellt. Da nach Rücksprache mit dem Denkmalamt nicht das ganze Gebäude, sondern nur ein kleiner Teil unter Denkmalschutz steht, ist eine Erweiterung aus dieser Sicht denkbar einfach. Die Vorstellung des Anbaus für die Beantragung der Fördergelder aus dem Ausgleichsstock (ca. 60 % aller Kosten) wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Das bedeutet allerdings noch keinen Beschluss zur letztendlichen Erweiterung. Der Gemeinderat wird bis zur Vorstellung des Haushaltsplanes 2025 im Februar oder März, hierzu keine Äußerung tätigen, da Kosten von ca. 1,8 Mio € eine finanzielle Belastung des Haushaltes darstellt, die genau geprüft werden muss. Der Plan zur Erweiterung wurde auf Wunsch des Gremiums hin, ohne große Finessen geplant. Soll heißen, es wurde in einer bestimmten Raumgrößenordnung geplant, welche die Kinder und die Verantwortlichen auch wirklich benötigen. Gesetzliche Vorgaben wie behindertengerechte Zugänge aber auch die Empfehlung zur Sanierung des alten Bestandsgebäudes sind bei den Kosten bereits enthalten.

Zu Top 5 Vergabevorschlag Sanierung Dach Sandspielhalle Kindergarten – Beratung und Beschlussfassung –

Auf dem südlichen Bereich des Daches der Sandspielhalle wurde vor längerer Zeit eine Photovoltaikanlage geplant und vom damaligen Gremium verabschiedet. Da das Dach mit dem aktuellem Trapezblech nicht begehbar ist und auch keine Dichtigkeit mehr aufweist, wurde die Sanierung des Süddaches beschlossen. Der Vergabeempfehlung wurde einstimmig vom Gremium nachgekommen. Den Zuschlag hat die ortsansässige Zimmerei Holzbau Bunz mit 8.162,34 € erhalten. Ausgeschrieben wurde die Gerüststellung, die Abnahme der alten Blechdeckung, sowie die Eindeckung des neues Trapezbleches.   

Zu Top 6 Vergabevorschlag Beleuchtung Schmiedgasse und Dorfplatz/Hüle – Beratung und Beschlussfassung –

Die neu sanierte Schmiedgasse erhält aufgrund der Arbeiten und der Erweiterung der Straßenbeleuchtung neue Masten und Leuchtköpfe, ebenso könnte aufgrund der Neugestaltung der Hüle/Dorfplatz die alten Leuchtköpfe durch die neue LED-Technik getauscht werden. Die neuen Leuchtköpfe sind die der im Gebiet „Grund“ gleich, allerdings erhält die Straßenbeleuchtung in der Schmiedgasse einen Sensor, welche die Ausleuchtung der Straße nach einer bestimmten Zeit reduziert. Durch Bewegung der Pkws und Personen, wird Ausleuchtung der Schmiedgasse wieder für bestimmte Zeit auf 80 oder 100 Prozent gesteigert. Auch hier handelt der Gemeinderat nachhaltig und Co2 sparend in dem er einstimmig die Umsetzung der neuen Beleuchtungstechnik in der neu sanierten Schmiedgasse beschloss. Den Tausch der Leuchtköpfe an der Hüle/Dorfplatz wird aktuell verzichtet, da in naher Zukunft die Straßenbeleuchtung in bestimmten Bereichen im Dorfgebiet auf den Prüfstand gestellt werden muss.  

Zu Top 7 800 Jahrfeierlichkeiten, Catering und Beleuchtung – Beratung und Beschlussfassung-

Für den am 4. Juli stattfindende Festabend anlässlich des Geburtstages von Neenstetten, hat das Gremium einstimmig beschlossen, die Firma Settele für das Catering zu beauftragen. Das aktuell vorliegende Angebot wird vom Caterer durch genaue Angaben an Gästen nochmals überarbeitet, auch die Auswahl an schwäbischen Gerichten, wird die Firma Settele dem Gremium durch weitere Vorschläge unterbreiten. Der Getränkeausschank wird an die hiesigen Vereine vergeben. Hierzu wird im Februar oder März ein gesonderter Termin mit den Vereinsvorsitzenden stattfinden. Die Beleuchtung des Festzeltes und der alten Kastanienbäume auf dem Dorfplatz am Festabend mit den neuen Farben des Emblems der Gemeinde wurde einstimmig beschlossen. Aufgrund der höheren Kosten zur Beleuchtung des Turms der Ulrichskirche wurde einstimmig gegen diese Attraktion gestimmt.

Zu Top 8 Eichenprozessionsspinner Kindergarten

Die Eiche im Kindergarten, welche jährlich mit dem Prozessionsspinner befallen ist, wird nach einstimmigem Beschluss zur Fällung freigegeben. Auch wenn die Raupen der Eichenprozessionsspinner liebend gerne Eichenblätter fressen, ist der Schaden für die Forstwirtschaft relativ gering. Die vermehrte Bekämpfung hat vielmehr mit den möglichen gesundheitlichen Schäden bei Mensch und Tier zu tun. Die Brennhärchen der Raupen ab dem dritten Larvenstadium enthalten das Nesselgift Thaumetopoein (benannt nach dem wissenschaftlichen Namen des Eichenprozessionsspinner), welches eine Immunreaktion auslösen kann. Diese äußert sich in Juckreiz, Hautentzündungen und vereinzelt in Nesselsucht. Vor allem wenn die Brennhaare in die Augen oder Atemwege kommen, kann es zu stärkeren Reaktionen kommen.

Zu Top 9 Bestimmung Gemeindewahlausschuss, ehrenamtliche Entschädigung – Beratung und Beschlussfassung –

Durch die Bundestagswahlen am 23. Februar muss ein Wahlausschuss gegründet werden. Durch den Vorschlag des Bürgermeisters setzt sich der Ausschuss wie folgt zusammen:

 

Bürgermeister Tobias Dürr

Vorsitzender                       Gruppe 1

1. stellv. Bürgermeister Rudolf Siehler   

Stellv. Vorsitzender             Gruppe 2

2. stellv. Bürgermeisterin Melanie Anhorn-Hauser 

               Beisitzerin                            Gruppe 1

Gemeinderat Hannes Schall

               Beisitzer                               Gruppe 1

Gemeinderat Peter Leibing

               Beisitzer                               Gruppe 2

Gemeinderat Manuel Fink

               Beisitzer                               Gruppe 2

Karin Albrecht

               Schriftführerin                     Gruppe 1

Nadja Albrecht

               Stellv. Schriftführerin          Gruppe 2

Die Gemeinderäte Teresa Klement, Thomas Junginger und Matthias Kräuter fungieren als Ersatzpersonen am Wahltag, sowie als Wahlhelfer bei der Auszählung. Die Aufwandsentschädigung von 50 €, sowie der Aufstellung des Wahlausschusses wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.

Zu Top 10 Bekanntgaben und Verschiedenes

Der Vorsitzende schloss die letzte Sitzung in 2024 um 20:40 Uhr und bedankte sich beim Gremium und allen Anwesenden und wünschte schöne Weihnachten und einen guten Start in 2025.

Öffentliche Gemeinderatsitzung

Zu der am Freitag, 13.12.2024 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

Top 1     Bürgerfragen

Top 2     Vorstellung Jahresplanung 2025 Gemeindewald  - Beratung und Beschlussfassung –

Top 3     Vorstellung Projekt LED Flutlicht für den Übungsplatz des FC-Neenstetten - Beratung und Beschlussfassung –

Top 4     Vorstellung Plan Erweiterung Kindergarten – Beratung und ggf. Beschlussfassung –

Top 5     Sanierung Dach Spielhalle Kindergarten – Vergabevorschlag –

Top 6     Beleuchtung Schmiedgasse/Dorfplatz Vergabevorschlag –

Top 7     800 Jahrfeierlichkeiten; Angebot Catering am 4. Juli 2025, Beleuchtung Ulrichskirche und Festzelt 4. und/oder 5. Juli 2025 - Beratung und Beschlussfassung -

Top 8     Eichenprozessionsspinner Kindergarten

Top 9     Bestimmung Gemeindewahlausschuss und ehrenamtliche Entschädigung für die Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 - Beratung und Beschlussfassung –

Top 10   Bekanntgaben und Verschiedenes 

Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich nicht an.

Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung erfolgen im nächsten Mitteilungsblatt und durch öffentlichen Aushang.

Tobias Dürr, Bürgermeister

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 21.11.2024

An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen neben dem Vorsitzenden 8 Gemeinderäte teil.

Außerdem konnte der Vorsitzende den Pressevertreter, 3 interessierte Zuhörer begrüßen.

Zu Top 1 Bürgerfragen: Es wurden keine Fragen an das Gremium gestellt.

Zu Top 2 Annahme von Spenden: Die Gemeindebücherei Neenstetten hat eine Geldzuwendung (Spende) von 200 € erhalten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme.

Zu Top 3 Annahme von Förderbeiträgen: Die Gemeindebücherei erhielt von 58 Mitgliedern einen Förderbeitrag von 1.160 €. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme für die Bücherei.

Zu Top 4 2.Satzung vom 21.11.2024 zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 13.04.2018

Änderung zur Satzung erfolgt separiert.

Zu Top 5 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Neenstetten vom 12.03.2009: Änderung zur Satzung erfolgt separiert.

Zu Top 6 Änderung Hebesatzkalkulation von 2024 für die Grundsteuerreform 2025 Satzungsbeschluss: Änderung zur Satzung erfolgt separiert.

Zu Top 7 Nachtragsangebot „Südmauer Vogtslache Beschlussfassung: Die Südmauer der Vogtslache, sowie die dort verlaufende Straße droht aufgrund des maroden Untergrunds und der Belastung durch die dort fahrenden PKWs und LKWs abzugehen. Um diesem Problem entgegenzutreten sind Sanierungsarbeiten unumgänglich. Durch den starken Druck der Fahrzeuge, welcher die denkmalgeschützte Steine aus Ihrem eigentlichen Untergrund in das Innere der Hüle drängen, muss die südliche Straße entlang des Gesteins aufgetrennt und der Druck mittels L-Beton-Steine vor dem Hülengestein eingebaut und dadurch abgefangen werden. Das Denkmalamt hat hier bereits für diese erweiterte Sanierung dieser Maßnahme zugestimmt. Das Gestein der Südmauer wird dann in Folge abgetragen und ein neuer Untergrund erstellt. Der Aufbau der vorhandenen Steine erfolgt dann wieder wie zuvor. Die Vor- und Erdarbeiten, der Straßenbau und die Sanierungsarbeiten beinhalten Gesamtkosten von

77.777 €. Der Gemeinderat beschloss einstimmig und den sofortigen Beginn der Sanierungsarbeiten, damit die Fördergelder für die Vogtslache rechtzeitig abgerufen werden können.    

Zu Top 8 Information zum Verkauf Bauplätze Grund Nord. Das Baugebiet Grund Nord steht aktuell zum Verkauf. Neun Bauplätze können hier durch Interessenten verkauft werden. Aktuell sind 9 Interessenten auf der Scoringliste und sieben Interessenten als mögliche Nachrücker. Die ersten Bauplätze werden Ende Dezember - Anfang Januar an die neuen Eigentümer verkauft.

Zu Top 9 800 Jahrfeier „800 Bäume“ Beschlussfassung. Für den Geburtstag der Gemeinde Neenstetten hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Aktion mit den 800 Bäumen incl. einer Bezuschussung der Gemeinde Neenstetten für die Bürgerschaft zu starten. Zu den Geburtstagsfeierlichkeiten der Gemeinde Neenstetten wird die Aktion 800 Jahre = 800 Bäume gestartet. Gemeinsam mit der Bürgerschaft und der Gemeinde möchten wir in 2025 800 Bäume pflanzen. Wir pflanzen für eine gute Zukunft. Egal ob in Hausgärten, in Obstwiesen oder in freier eigener Liegenschaft (ohne Wald), können Bäume gepflanzt werden. Sie müssen im Gemeindegebiet von Neenstetten stehen. Es werden für alle Bürgerinnen und Bürger beliebig viele Bäume bezuschusst. Der Kauf wird bis max. 25 € pro gepflanzten Baum von der Gemeinde Neenstetten unterstützt, gefördert werden hier nur Bäume, aber keine Sträucher und auch keine Bäume für den Wald. Der Zuschussantrag mit Angabe der geplanten Baumanzahl muss bei der Gemeindeverwaltung Neenstetten im Jubiläumsjahr 2025 beantragt werden. Der Gutschein über die Anzahl der beantragten Bäume wird von der Gemeinde ausgegeben. Werden mehr als 800 Bäume beantragt, gilt die Reihenfolge des Eingangs.

 

Zu Top 10 Kooperationsvertrag interkommunale Kindertagesstätte Breitingen/Holzkirch-Neenstetten-Weidenstetten. In Holzkirch-Breitingen gibt es keine Krippengruppe. In Neenstetten und Weidenstetten gibt es jeweils eine Krippengruppe. In allen beteiligten Gemeinden kommt es immer wieder zu längeren Wartelisten oder es bleiben Plätze unbesetzt. Die Gemeinden sind daher auf eine Kooperation angewiesen

Ziel ist es, ein Konzept für eine Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Kommunen hinsichtlich ihrer Kindertagesstätten zu schaffen, so sollen beispielsweise die Wartelisten gemeinsam abgearbeitet werden.

Für die Betreuung von Kindern besteht ein Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII.

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Gemäß § 3 KiTaG (Kinderbetreuungsgesetz BW) haben die Gemeinden als Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppen ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in einer Kindertagespflege gefördert werden. Damit steht die Gemeinde in der Pflicht, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindergarten- und Krippenplätzen zu sorgen. Der Bedarf an Betreuungsplätzen wird durch vielerlei externe Faktoren, wie die Einwohnerzahl, Geburtenentwicklung, Zuzug und Wegzug, Zuwachs durch die Erschließung von neuen Baugebieten u.a. bedingt.

Laut § 3 Abs. 3 KiTaG müssen die Gemeinden jedes Jahr einen Kindergartenbedarfsplan erstellen, der eine Übersicht über den tatsächlichen Bedarf und das vorhandene Angebot an Plätzen in Kindertagesstätten gibt. Dieser Plan hat jedoch nicht nur informativen Charakter, sondern er ist aufgrund von § 8 Abs. 3 und Abs. 4 KiTaG auch für die Höhe der an die Einrichtung zu gewährenden jährlichen Betriebskostenzuschüsse maßgebend. Außerdem besteht laut § 8a Abs. 1 KiTaG nur für Einrichtungen, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, ein Anspruch auf interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder.

III. Beurteilung/Weiteres Vorgehen

Ziel ist, dass allen Kindern u3 aus Holzkirch-Breitingen in den Krippengruppen in Weidenstetten oder Neenstetten Plätze zugewiesen werden, wenn die vorhandenen Plätze nicht bereits durch Kinder u3 aus der jeweiligen eigenen Gemeinde besetzt werden. Alle Kinder, die für einen ü3-Platz auf der Warteliste sind, können unbürokratisch auf die freien Plätze in den anderen beteiligten Gemeinden verteilt werden. Die Leitungen der Kindertagesstätten sollen dazu in einen regelmäßigen Austausch kommen.

Vorteile der Kooperation wären:

• Die Platzvergabe und Belegung werden aus verwaltungstechnischer Sicht deutlich vereinfacht. Dies hat Vorteile für Gemeinden, Kindertagesstätten und Familien.

• Die Wartelisten werden verkürzt.

• Die Chancen der Familien auf einen Platz zum

  gewünschten Aufnahmedatum vergrößern sich.

• Die Geburtenrate in allen Gemeinden sind großen, nicht absehbaren Schwankungen unterworfen. Dies hat zur Folge, dass entweder alternative Kinderbetreuungsmodelle entstehen oder bestehende Gruppen in Kindertagesstätten geschlossen werden müssen. Erweiterungen sind aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels schwierig, bei Schließungen sind die Arbeitskräfte des Stammpersonals in Gefahr. Der Neenstetter Gemeinderat hat einstimmig hierzu beschlossen. Der Kooperationsvertrag erhält erst nach weiteren positiven Beschlüssen der beteiligten Gemeinden seine Gültigkeit.

Zu Top 11 Beauftragung Reinigung Räumlichkeiten Pfarrhaus EG. Die Räumlichkeiten des Erdgeschosses des Pfarrhauses werden in Teilen wöchentlich und monatlich gereinigt. Der Gemeinderat hat hierzu einstimmig beschlossen.

Zu Top 12 Bekanntgaben und Verschiedenes.

  1. Das Landratsamt Heidenheim welche die Geschäftsstelle LEADER Aktionsgruppe beinhaltet hat, stellt dem Gemeinderat eine Kurzpräsentation des Förderprogramms LEADER Brenzregion und deren mögliche zu fördernden Projekten vor. In der jetzigen Förderperiode 2023-2027 stehen der LEADER Brezregion 2,3 Mio € Fördermittel der EU, sowie weitere Landesmittel aus dem Entwicklungsfond Ländlicher Raum (ELR) für LEADER-Projekte zur Verfügung.
  2. Die Bewertung der Außenspielgeräte im Kindergarten und im Kinderspielplatz war weitestgehend positiv. Diverse kleinere Reparaturen werden zu Beginn des nächsten Jahres vom Bauhof Neenstetten umgesetzt.
  3. Die Gemeinde Neenstetten ist im Flächenpooling des Windvorranggebietes der Gemeinde Weidenstetten als Miteigentümer einer Fläche mitbetroffen. Die Gemeinde Neenstetten wird über die Zusammenarbeit bei der Planung von Windenergieanlagen im Windpark Weidenstetten zustimmen.

 Gez. Tobias Dürr, Bürgermeister

 

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Oktober 2024

An der öffentlichen Gemeinderatssitzung nahmen der Vorsitzende und alle 8 Gemeinderäte teil.

Außerdem waren ein Pressevertreter und interessierte Zuhörer anwesend.

Zu Top 1 Spendenannahme: Die Gemeindebücherei erhielt am 20. September eine Spende in Höhe von 100 €. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Spendenannahme für die Gemeindebücherei Neenstetten.

Zu Top 2 Neue Homepage für die Gemeinde: Die aktuelle Homepage der Gemeinde Neenstetten wurde seit vielen Jahren nicht mehr aktualisiert und beinhaltet auch nicht mehr die momentanen Standards für die Verwaltungsdigitalisierung, wie zum Beispiel das Onlinezugangsgesetz (OZG). Auch die Barrierefreiheit (BFSG) der Homepage ist nicht mehr gewährleistet, die Mitte 2025 laut Gesetzgeber umgesetzt werden soll. In der Gemeinderatssitzung wurde einstimmig beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung eine neue Plattform erhalten wird. Die Firma Hitcom aus Dunningen wird diese Aufgabe übernehmen. Sie ist spezialisiert für den Aufbau solcher Instrumente, da sie hauptsächlich Kommunen hier betreut.  

Zu Top 3 Neuer Auftritt Gemeinde Neenstetten: Durch die 800 Jahrfeier wird die Gemeindeverwaltung grafisch gesehen, einen neuen Auftritt erhalten. Damit wird auch die Attraktivität der Gemeinde Neenstetten hervorgehoben. Das Konzept der Gemeinde wurde mit Hilfe vom Grafikbüro Walter und der Werbeagentur Leibing bearbeitet und erstellt. Die neuen Schlagworte „Natur. Nähe. Nachbarschaft“ soll die Gemeinde und dessen Bürgerschaft in nur drei Beispielen beschreiben.

 

 

 

 

 



 

 

 

 

Das erste Bild ist für die 800 Jahrfeier in 2025 und das zweite Schaubild dann für 2026. Das Grafikbüro wird nun die Konzepte final ausarbeiten und gleichzeitig der Firma Hitcom, welche die Homepage für 2025 erstellen wird, zukommen lassen, damit auch farblich dieses Konzept mit der Homepage sich im Einklang befindet. Das Gremium hat einstimmig dem Konzept und dessen Umsetzung zugestimmt.

Zu Top 4 800 – Jahrfeierlichkeiten: Die Gemeindeverwaltung beginnt mit den Feierlichkeiten anlässlich des Geburtstages, am 31. Dezember 2024. Hier wurde ein Silvester Schießpaket bestellt, welches am Silvestertag geliefert, vom Schützenverein gezündet und am Dorfplatz / Hüle aufgestellt wird. Das Feuerwerk dauert 12 Minuten und wird musikalisch begleitet. Hierzu reicht der Verein „Hütte“ im alten Feuerwehrhaus diverse Getränke von Glühwein, alkoholfreie Getränke, über Bier bis hin zu Hot Aperol. Ausgeschenkt wird in den für die Silvesterfeier eigens kreierten Keramikbechern aufgedruckt mit dem neuen Emblem der Gemeinde Neenstetten.

 

 

 

Zusätzlich werden noch für dieses Ereignis Tragetaschen geordert, die ebenfalls das neue Neenstetten abbilden.

 

 

 

 

Die Gemeindeverwaltung wird an diesem Abend die Hüle, den Dorfplatz sowie den nördlichen Bereich um das Rathaus großflächig sperren lassen.

Nach der Silvesterfeierlichkeit geht es am 29. Juni 2025 weiter mit einem Konzert in der Ulrichskirche Neenstetten. Hier wird uns ein bekannter Komponist und Organist zusammen mit Musikern und evtl. Sängern musikalisch verwöhnen. Im Anschluss wird es rund um die Kirche einen Stehempfang geben.

Der Höhepunkt des Geburtstages sind die Feierlichkeiten vom 4. bis zum 6. Juli 2025. Das Gremium hat einstimmig beschlossen, dass ein Festzelt von 35 x 10 Meter auf dem Dorfplatz nördlich des Rathauses gestellt wird, welches laut Zeltbauer gerade so Platz hat. Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat werden am Freitag, den 4. Juli den Festabend organisieren. Hierzu wird ein Catering organisiert, welches die Bürgerschaft der Gemeinde kulinarisch versorgen soll. Gleichzeitig erstellt der Landfrauenverein das längste gebackene Hutzlabrot der Gemeinde Neenstetten, das ebenfalls an diesem Abend gereicht und verkauft wird. Am 5. und 6. Juli 2025 erfolgt das gewohnte Hutzlafest, ausgerichtet vom FC-Neenstetten, der hier die Gelegenheit hat, das Festzelt ebenfalls mitzunutzen. Die Kirchengemeinde Neenstetten wird am Sonntag einen ökumenischen Gottesdienst ausrichten, mit Hilfe der Gemeindeverwaltung und des Gremiums, welches ebenfalls im Festzelt oder bei gutem Wetter auf dem Dorfplatz der Gemeinde stattfindet. Genauere Details bzw. der Programmablauf am 29. Juni und vom 4. bis 6. Juli wird noch rechtzeitig bekannt geben. Der Beginn der Feierlichkeit am 31. Dezember, wird im Gemeindeblatt ebenfalls rechtzeitig veröffentlicht.

Zu Top 5 Eythstraße 2: Das Gremium beschloss einstimmig, dass vor dem neuen Gebäude der Eythstraße 2, zwei weitere Parkmöglichkeiten für die Öffentlichkeit erstellt werden. Dadurch, dass die Gemeinde Neenstetten der Wärmeplanung und dessen Ziel zur Co2 Reduzierung einstimmig zugestimmt hat, wird auch gleichzeitig eine E-Ladesäule installiert, in dem der Bürgerschaft die Möglichkeit geboten wird, die vom Gesetzgeber geförderten Elektroautos mit Energie zu versorgen. Der Technikraum für die Eythstraße 2, welcher für die Wärme- und Stromversorgung im nördlichen Teil des Grundstücks geplant ist, wird um rund 6 m² kleiner. Dies begründet sich aus der dortigen Ist-Situation der umliegenden Gebäude, welche durch Betonquader und sach- und fachgerechtes Unterfangen der umliegenden Gebäude garantiert werden musste.

Weiter wurde der Vergabeempfehlung für die Holzbauweise der Eythstraße 2 stattgegeben. Die Zimmer- und Holzbauarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben und fünf Angebotsaufforderungen versandt. Die Firma Holzbau Bunz in Neenstetten hat den Zuschlag zum Bau des Gebäudes mit 233.602,95 € erhalten.

Zu Top 6 Entscheidung Planerstellung Erweiterung Kindergarten Neenstetten: Wie in der öffentlichen Sitzung am 19. September bereits von der Kindergartenleitung Simone Königsknecht vorgestellt, ist der Kindergarten aktuell mit sechs weiteren Kindern überbelegt. Auch in 2025 können laut aktuellem Stand schon sieben weitere Kinder nicht mehr aufgenommen werden. Im gemeinsamen Termin mit der KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) der Diakonie, dem Verwaltungsverband Langenau und der Gemeindeverwaltung Neenstetten wurde das dortige, aktuelle Platzangebot geprüft. Das ernüchternde Ergebnis ist jedoch, dass eine schnelle Umsetzung und damit eine Aufnahme aller Kinder im Kindergarten Neenstetten nicht Folge geleistet werden kann. Vom Gremium wurde somit einstimmig beschlossen, dass eine Planerstellung unumgänglich ist. Da das vorhandene Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird der Verwaltungsverband bei der Planerstellung sich gleich mit dem Denkmalamt über die mögliche Erweiterung besprechen. Für die nächste Gemeinderatssitzung wird dieser Tagesordnungspunkt voraussichtlich aufgenommen, da für diese Maßnahme Gelder vom Ausgleichsstock noch dieses Jahr beantragt werden müssen.

Zu Top 7 Nachtragsangebot zum denkmalgeschützten Gestein Vogtslache: Das denkmalgeschützte Gestein südlich der Vogtslache muss laut Architekten, aufgrund der Instabilität neu aufgebaut werden. Die Straße südlich der Hüle droht ebenfalls in bestimmten Bereichen abzusinken. Hier wird die Straße längs der Hüle abgetrennt und Beton L-Steine eingesetzt, welche die Kräfte der Straße und der dort fahrenden Kraftfahrzeuge abfangen. Der momentane Druck auf das Gestein hält diesen Kräften leider nicht mehr stand. Der GaLaBau, sowie die Architekten und der Verwaltungsverband Langenau werden hier gemeinschaftlich eine Kostenaufstellung erstellen und der Gemeindeverwaltung und dem Gremium zukommen lassen. In einer dann kurzfristig einberufenen Gemeinderatssitzung wird über die Kosten beratschlagt.

Zu Top 8 Baugebiet Börslinger Steig – Leimengrube Abwägung/Satzung Beratung und Beschlussfassung

Bebauungsplanverfahren „Börslinger Steig - Leimengrube“ in Neenstetten im Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a und § 215a BauGB. Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Neenstetten hat in seiner Sitzung am 25.10.2024 den Bebauungsplan „Börslinger Steig - Leimengrube“ sowie die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 10. Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Bebauungsplan „Börslinger Steig - Leimengrube“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Der ca. 2,5 ha große Geltungsbereich befindet sich im Osten von Neenstetten und beinhaltet die Flurstücke 383, 384 und 385 sowie Teile der Flurstücke 386, 387, 388, 389/2, 389/3 und 391. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) geschaffen werden. Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan des VV Langenau ist das Baugebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. In der sich in Planung befindlichen ganzheitlichen Fortschreibung des Flächennutzungsplans des VV Langenau wird die Fläche als geplante Wohnbaufläche dargestellt.

 

- Plan nicht maßstabsgetreu -

 

 

 

Maßgebend ist der Bebauungsplan, bestehend aus Planteil, Textteil und Begründung der G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen und die zugehörige Satzung über die örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 25.10.2024 sowie der Umweltbericht, die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung jeweils vom 25.10.2024, Verfasser Zeeb & Partner aus Ulm. Jedem ist es möglich, die Bebauungsplanunterlagen vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt Neenstetten, Dorfplatz 1, während der üblichen Dienstzeiten einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen. Es wird empfohlen, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren; außerhalb der üblichen Dienstzeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07340 484). Die Unterlagen werden außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Neenstetten unter www.neenstetten.info veröffentlicht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Neenstetten geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 

 

Top 9 Beschluss für die Finalisierung des Wärmeplans  

Die Gemeinde Neenstetten hat bereits 2021 mit der Erstellung ihres Kommunalen Wärmeplanes als Bestandteil der Kommunalen Wärmeplanung begonnen. Ergänzt wurde diese durch die Öffentlichkeitsbeteiligung, die erst mit Inkrafttreten des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg in seiner neuen Fassung vom 7. Februar 2023 verpflichtend wurde. Der Kommunale Wärmeplan liegt nun in der Endfassung gemäß den Richtlinien des Landes Baden-Württemberg vor. Von daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die vorliegende Endversion des Kommunalen Wärmeplanes festzustellen. Im Anschluss daran erfolgt die Übermittlung des Kommunalen Wärmeplanes der Gemeinde Neenstetten inklusive notwendiger Daten an das Land Baden-Württemberg. Mit der Übermittlung des Wärmeplanes wird die gesetzliche Anforderung zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes nach geltendem Landesrecht erfüllt. Nach eingehender Beratung und Vorstellung durch die ODR am 19.09.2024 erging folgender einstimmiger Beschluss. Gemäß Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg vom 7. Februar 2023 § 27 Kommunale Wärmeplanung nach (3), sind Stadtkreise und Große Kreisstädte verpflichtet, einen Kommunalen Wärmeplan als Bestandteil der Kommunalen Wärmeplanung zu erstellen und diesen spätestens alle fünf Jahre unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung fortzuschreiben. Zusätzlich dazu ist seit Jahresbeginn das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz), welches alle Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet. Der Konvoi Langenau-Asselfingen-Neenstetten-Rammingen hat sich freiwillig vorab dazu entschieden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Zeitraum durchgeführt. Die Ergebnisse hierzu, mit Bericht und Teilgebietssteckbriefen, wurden in der letzten Gemeinderatssitzung öffentlich vorgestellt. In der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2024 wurde noch das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung hinsichtlich Auslegung der Entwurfsplanung vorgestellt. Es gab keine Einwände hinsichtlich der Bevölkerung der Gemeinde Neenstetten. Anschließend wurde der finale Kommunale Wärmeplan der Gemeinde Neenstetten verabschiedet und durch den Feststellungsbeschluss offiziell genehmigt.

Zu Top 10 Bekanntgaben und Verschiedenes: Die Gemeindeverwaltung Neenstetten wird am 20. November 2024, den Sitzungstermin des Gemeindetags Baden-Württemberg für den Kreisverband Alb-Donau-Kreis (55 Städte und Gemeinden) ausrichten. Hierzu werden alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Alb-Donau-Kreises, sowie eine kleine Delegation des Landratsamtes eingeladen.

Gez.

Tobias Dürr

Bürgermeister  

Öffentliche Gemeinderatsitzung

Zu der am Freitag, 25.10.2024 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

 1. Spendenannahme

 2. Neue Homepage für die Gemeinde Neenstetten

 3. Neuer Auftritt der Gemeinde Neenstetten für die 800 – Jahr  Feierlichkeiten und auf Dauer

 4. 800 – Jahr Feierlichkeiten Silvester und Festtage Juni/Juli

 5. Eythstrasse 2, öffentliche Parkplätze und Änderung Technikraum

 6. Entscheidung zur Planerstellung für die Erweiterung Kindergarten  Neenstetten

 7. Nachtragsangebot zum Denkmalgeschützten Gestein Vogtslache
     – Beratung und Beschlussfassung

 8. Börslinger Steig/Leimengrube Abwägung
     – Beratung und Beschlussfassung

 9. Beschlussvorschlag für die Finalisierung des Wärmeplans

10. Bekanntgaben und Verschiedenes

Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.

Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung erfolgen im nächsten Mitteilungsblatt und durch öffentlichen Aushang.

Tobias Dürr, Bürgermeister

Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 19. September 2024

An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen der Vorsitzende und alle 8 Gemeinderäte teil.

Außerdem waren ein Pressevertreter und interessierte Zuhörer anwesend.

 Zu Top 1: Blutspender-Ehrungen

Der Vorsitzende bedankte sich im Namen des Deutschen Roten Kreuzes bei den Blutspendern

Julian Kirmes für 10 Blutspenden (nicht anwesend)

Christoph Hopfenziz für 25 Blutspenden

Katharina Klöpfer für 75 Blutspenden

und überreichte die Verleihungsurkunde, die Antstecknadel, sowie ein Präsent der Gemeinde.

Top 2 Bürgerfragen

Es gab keine Bürgerfragen zu beantworten.

Zu Top 3: Stromkonzession

Mit Schreiben vom 15. Mai 2024 teilte die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH, Ulm mit, dass sie von einer weiteren Teilnahme am Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession absehen und deshalb ihre Interessenbekundung zurücknehmen.

Da damit lediglich noch die Bewerbung der Netze ODR GmbH, Ellwangen vorliegt, kann auf ein weiteres Auswahlverfahren verzichtet werden.

Nach Rücksprache mit der Netze ODR GmbH, Ellwangen ist diese bereit ein Angebot, auf Basis des Musterkonzessionsvertrag in der mit dem Gemeindetag vereinbarten Fassung, vorzulegen. Dieser Vertrag wurde in Abstimmung mit dem Innenministerium Baden-Württemberg und den kommunalen Spitzenverbänden (Gemeindetag, Städtetag Baden-Württemberg) detailliert abgestimmt und von WIBERA geprüft. Der Vertragsentwurf liegt als Anlage bei. Mit Schreiben vom 06.11.2023 hat der Gemeindetag die Anwendung des Musterkonzessionsvertrag empfohlen.
Weitere Ergänzungen wurden im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag festgelegt.

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung (KV). Dabei bezahlt die Netze ODR GmbH, Ellwangen den gemäß § 3 Abs. 3 KV möglichen Höchstsatz. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Stromkonzession bis zum 31.12.2047 an die Netze ODR GmbH, Ellwangen einstimmig zu. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den abgestimmten Vertrag mit der Netze ODR GmbH, Ellwangen abzuschließen.

Zu Top 4: Bausachen

Flst. 54, Schmiedgasse 10 Umbau und Sanierung

Einfamilienhaus

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Bauantrag im Flurstück Nr. 54 umgesetzt werden kann.

Flst. 194 Grundstücksteilung und Verkauf

Ein Interessent der Gemeinde Neenstetten möchte sehr gerne ein Teil eines Grundstücks, welches sich in Gemeindehand befindet, kaufen. Der aktuell im Gemeindegebiet geltende Bodenrichtwert, wird für diesen Teil veranschlagt. Aufgrund neuer Erkenntnisse wird die Entscheidung vertagt!

Flst. 202/1 Himmelreich 4, Teilausbau besteh. Stall- und Scheuergebäude zu Wohnung

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Bauantrag im Flurstück Nr. 202/1 umgesetzt werden kann.

Flst. 101/4, Hauptstraße 6, Nutzungsänderung Stall zu Mehrzweckraum

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Nutzungsänderung von Stall zu Mehrzweckraum im Flurstück Nr. 101/4 nachgekommen werden kann.

Brunnenweg
Durch eine frühere Freigabe zum Bau der an dem Wohnhaus

befindlichen Garage am Flurstück 113 wurde im vorherigen

Gremium über die dortige Befahrung auf der Grünfläche, welches sich im Gemeindeeigentum befindet, angesprochen. Aktuell ist der momentane Bereich nur mit Schotter befüllt und eine Zufahrt in die Garage eigentlich nicht möglich. Der Anlieger hat auf Anfrage an den Bürgermeister und mit dessen Rücksprache ein Angebot zur Pflasterung im Bereich der Gemeindefläche ausarbeiten lassen. Ein ortsansässiger Kleinunternehmer hat dieses erstellt und der Gemeindeverwaltung zukommen lassen. Im Gespräch zwischen Anlieger und Bürgermeister wurde ein Entgegenkommen angeboten. Die Eigentümer der angrenzenden Fläche würden gerne die Kosten der Verlegung der Pflastersteine übernehmen und die Gemeinde übernimmt die Materialkosten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Materialkosten der Pflasterarbeiten in der Brunnengasse übernommen werden. Die Materialkosten gehen zu Lasten der Gemeinde. Den Arbeitsaufwand der Verlegearbeiten tragen die Angrenzer

 

Zu Top 5: Kita Neenstetten – Vorstellung und Information durch Kindergartenleitung

Die bestehende Betriebserlaubnis von Juni 2010 soll beibehalten werden und beinhaltet:
 > eine altersgemischte RG/HAT- Gruppe für Kinder ab

    2 Jahren bis Schuleintritt mit 25 Kindern
 > eine altersgemischte GT/ VÖ – Gruppe für Kinder ab

    2 Jahren bis Schuleintritt mit 20 Kindern mit warmen

    Mittagessen
 > eine Krippe für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis 3 Jahre

    mit warmen Mittagessen

Den Bedarf, den BM Dürr aufgrund von Bauplätzen in Neenstetten aufzeigt, sowie den Anmeldelisten im Kindergarten, lassen vermuten, dass die Zahl der Plätze nicht mehr genügen. Eine Begehung bezüglich einer zusätzlichen HAT-Gruppe für 8- 10 Kinder im Mehrzweckraum hat am 08.07.2024 mit dem KVJS (Kommunalverband für Jungend und Soziales Baden-Württemberg) stattgefunden. Das Ergebnis war ernüchternd, da so nicht möglich. Es braucht eine Gesamtlösung für das Kinderhaus Neenstetten. Wird die Kita erweitert, bedarf es einer neuen Betriebserlaubnis für die komplette Kita. Da aber aktuell die Kita nicht über die geltenden Standards verfügt, wie:
- separater Essbereich,
- Toiletten- und Wickelsituation
- ausreichender Schlafbereich Ü-3
- Bürosituation etc.

und geführt werden darf, weil eine bestehende BE vorliegt, steht ein „weiter so“ in Frage. Herrn Dürr schwebt eine Containerlösung für die Erweiterung und Entlastung des Betreuungsangebots vor, da er diesen dann für andere Zwecke nutzen kann, wenn die Kita ihn nicht mehr benötigt.

Für das sofortige Handeln wurden folgende Absprachen getroffen:
- um den Eltern schnellstmöglich ein Platzangebot anzubieten, werden die 3 Gruppen jeweils mit max. 2 Kindern überbelegt im KigaJahr 2024/25
- BM Herr Dürr stellt sicher, dass zusätzliches Personal in Aussicht gestellt wird. Liegen geeignete Bewerbungen vor, erhält BM Dürr vom Diakonieverband eine Anfrage mit Personalkostenaufstellung und gibt eine Rückmeldung
- hierfür bedarf es keiner neuen Betriebserlaubnis, lediglich eine digitale Meldung an den KVJS und an die Diakonie. 

Um das Betreuungsangebot in der Kita Neenstetten zu erweitern, braucht es größere bauliche Maßnahmen, die einen Zeitrahmen von mindestens 1,5 bis 2 Jahren in Anspruch nehmen werden.

Zu Top 6: Wärmeplanung – Vorstellung durch ODR Beratung und Beschlussfassung

Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg hat das Land große Kreisstädte verpflichtet, bis Ende 2023 einen Kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Die Gemeinde Neenstetten hat im Konvoi mit der Stadt Langenau und den Gemeinden Rammingen und Asselfingen im November 2022 die freiwillige Kommunale Wärmeplanung gestartet.

Mit der kommunalen Wärmeplanung wird eine Strategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 entwickelt. Ein Kommunaler Wärmeplan ist folglich das zentrale Werkzeug, um auch im Bereich Wärme einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung leisten zu können. Jede Kommune entwickelt dabei ihre individuellen Schritte zur klimaneutralen Wärmeversorgung, sodass die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich Berücksichtigung findet.

 

Nun liegt der Kommunale Wärmeplan im Entwurfsstatus vor.

Mitte Februar 2023 wurde das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) durch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) abgelöst. Im Bereich der kommunalen Wärmeplanung (siehe §§ 27, 33 und 34 KlimaG BW) wurde die verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe § 27 Abs. 3 Satz 3 KlimaG BW) ergänzt. Daher wird der Entwurf des Kommunalen Wärmeplans der Öffentlichkeit zur Einsicht in ausgedruckter Form im Rathaus zur Verfügung gestellt. Anschließend erhält die Bürgerschaft die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Hierfür liegt ein entsprechender Fragebogen (in Papierform bzw. digital vor). Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Bericht finalisiert und im Gemeinderatsgremium final verabschiedet. Mit dem Entwurf des Kommunalen Wärmeplans der Gemeinde Neenstetten, Planungsstand August 2024, wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 3 KlimaG BW durchgeführt. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates öffentlich vorgestellt und final verabschiedet, so der einstimmige Beschluss des Gemeinderates.

 

 

Zu Top 7: Verschiedenes und Bekanntgaben

Seit Beginn der Stromversorgung vor über 100 Jahren hat sich die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Stromversorgung und seit 1987 auch der Gasversorgung zwischen der EnBW ODR AG und den Kommunen im Verwaltungsverband Langenau entwickelt. Nachdem die Netze ODR letztlich einziger Bewerber um die ausgeschriebenen Konzessionen ist, blickt sie auf weitere 20 Jahre entgegen, zur Feier sind Bürgermeister und Gemeinderäte eigeladen.

 

Der Verwaltungsverband lädt zum Richtfest an der Gemeinschaftsschule Langenau ein, wegen der dortigen Umbaumaßnahmen.

 

Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.

 

Tobias Dürr

Bürgermeister

Bericht aus der außerplanmäßigen öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.07.2024
An der außerplanmäßigen Sitzung konnte der Vorsitzende alle Gemeinderäte begrüßen, sowie die Firma Zeeb & Partner und G + H Ingenieurteam GmbH.

Top 1: Vorstellung Umweltbericht und Bebauungsplan Börslinger Steig – Leimengrube.
Die Firma Zeeb & Partner und G + H Ingenieurteam stellte dem neuen Gremium den neuen Bebauungsplan Börslinger Steig – Leimengrube vor. Es ging im Umweltbericht um die Ausgleichsflächen für die Umsetzung des Wohngebietes unter Berücksichtigung der sich dort befindlichen Streuobstwiesen und der geschützten Vogelarten, sowie der unterschiedlichen Pflanzgebote in diesem Bereich. Der Bebauungsplan wurde von der Firma G + H vorgestellt. Hier wurde über die Aufteilung des Baugebietes und über planungsrechtliche Festsetzung gesprochen. Weiter wurden die für die Gemeinde Neenstetten örtlichen Bauvorschriften vorgestellt. Insgesamt stehen im Baugebiet 35 Bauplätze zur Verfügung, die in Etappen erschlossen werden sollen. Insgesamt erhält die Gemeinde in diesem Bereich eine Gesamtbruttobaufläche von ca. 2,52 ha mit insgesamt 72 Wohneinheiten incl. der drei Mehrfamilienhäuser.  Die Satzung des Bebauungsplans und der Abwägungsbeschluss wurde einstimmig vom Gremium beschlossen.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

Tobias Dürr, Bürgermeister

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.07.2024

Gemeinderat Neenstetten

- eingesetzt und verpflichtet -

An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen neben dem Vorsitzenden 8 Gemeinderäte teil.

Außerdem konnte der Vorsitzende die 4 neu gewählten Gemeinderäte begrüßen.

Als Gäste waren weitere Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde als Zuhörer im Saal des Schützenvereins zu begrüßen.

Top 1: Verabschiedung aus dem bestehenden Gremium

Angela Hanus nach 20 Jahren,

Ernst Leibing nach 20 Jahren,

Sascha Schlögl nach 15 Jahren,

Walter Klöpfer nach 13 Jahren,

ehrenamtlicher Tätigkeit.

Der Vorsitzende verabschiedet die ausscheidenden Gemeinderäten mit Dank und einem Geschenk.

Der Vorsitzende gab die Prüfung der Wahl der Gemeinderäte am 09. Juni 2024 durch den Kommunal- und Prüfungsdienst des Landratsamts vom 04. Juli 2024 bekannt.

Die Prüfung ergab keinen Anlass, aus welchem

a)      die Wahl oder

b)      die Zuteilung eines Sitzes für ungültig zu erklären oder

c)      die Feststellung des Wahlergebnisses aufzuheben war

Die Wahl wurde daher - vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 30 Abs 1 Satz 4 KomWG – für gültig erklärt.

Die neu gewählten Mitglieder können somit in den Gemeinderat eintreten, wenn

a)      sie nach § 28 der Gemeindeordnung (GemO) wählbar sind und

b)      kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegt.

Nach dem Wahlergebnis bestand hierfür kein Anlass, so dass keine vorherige Sitzung des bisherigen Gremiums erforderlich war.

Es wurde deshalb vom bisherigen Gemeinderat festgestellt, dass keine Hinderungsgründe für den neu gewählten Gemeinderat vorliegen. 

TOP 2 Einsetzung und Verpflichtung des neu gewählten Gemeinderats

In der ersten Sitzung des neu gewählten Gemeinderats verpflichtete der Vorsitzende die neu gewählten Mitglieder öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.

Der Verpflichtungswortlaut wurde gemeinsam gesprochen und danach mit Handschlag vom Vorsitzenden besiegelt.

Der Vorsitzende bedankte sich bei den Gemeinderäten für ihre Bereitschaft, erneut bzw. neu zu kandidieren und wünschte sich eine gute und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde. 

Danach wurde der neu gebildete Gemeinderat insbesondere über die Bestimmungen der Befangenheit (§ 18 GemO), über die Teilnahmepflicht an Gemeinderatsitzungen (§34 Abs.3 GemO), über die besonderen Treuepflichten (§ 17 GemO) und über die Schweigepflicht (§ 35 Abs. 2 GemO) belehrt.

 Top 3 Wahlen

In den darauffolgenden Tagesordnungspunkten standen verschiedene Wahlen an. Jeder einzelne Wahlvorgang wurde, wie zuvor beschlossen, in offener Wahl durchgeführt.

Wahl des stellv. Bürgermeisters

Rudolf Siehler wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.

 Wahl des 2. Stellv. Bürgermeisters

Melanie Anhorn-Hauser wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.

Vertreter in die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbands Langenau

Vertreter: Hannes Schall wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.

Stellvertreter: Peter Leibing wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.

 Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserklärwerk Eschental:

Thomas Junginger wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.

Manuel Fink wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.

 Vertreter in die Verbandsversammlung Grundschulverband Altheim (Alb) – Weidenstetten gewählt.

Matthias Kräuter wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.

Teresa Klement wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.

 Kindergartenausschuss

Teresa Klement wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.

Manuel Fink wurde einstimmig, bei einer Enthaltung gewählt.

Schriftführer  

Rudolf Siehler wurde einstimmig, mit 1 Enthaltung gewählt.

 Top 4 Bekanntgabe und Verschiedenes

Aufgrund dringlicher Themenpunkte wird der Vorsitzende zu einer außerplanmäßigen Gemeinderatsitzung am 25.07. oder 26.7.2024 einladen.

Eine öffentliche Gemeinderatsitzung findet im September 2024 statt.

Der Vorsitzende bedankt sich beim Schützenverein Neenstetten

für den Aufbau der Sitzung und der guten Bewirtung im Schützenheim.

Tobias Dürr, Bürgermeister

 

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 28.06.2024

An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen neben dem Vorsitzenden 6 Gemeinderäte teil. Außerdem konnte der Vorsitzende ein interessierter Zuhörer, sowie die neu gewählten Kandidaten begrüßen.

Zum ersten Tagesordnungspunkt (TOP 1) Bürgerfragen wurden keine Fragen an das Gremium gestellt, somit konnte gleich zu Top 2 übergegangen werden. Hierbei ging es um die Berücksichtigung der Co2 – Kriterien in den zukünftigen Beschlussfassungen. Ziel ist es, bei Gemeinderatsentscheidungen die Co2 – Bilanz im Blick zu haben und diese bei jeder Entscheidung zu berücksichtigen. Dies soll erreicht werden, indem man künftig die Beschlussvorlagen neben den monetären und personellen Auswirkungen um den Punkt „Auswirkung auf die Co2 – Bilanz“ ergänzt. So wird das Bewusstsein für das Thema Co2 geschärft und fester Bestandteil der Gremienarbeit. Dieser Vorschlag wurde einstimmig beschlossen.

In Top 3 Bekanntgabe und Verschiedenes wurde über die Vorgehensweise zum Bau der Immobilie in der Eytstrasse 2 informiert, sowie die Pläne des Neubaus und die Kosten nochmals vorgelegt. Das Bestandsgebäude wird aktuell im Innenbereich von Isoliermaterial befreit und laut Aussage des Abrissunternehmen in KW 29 zum Abbruch frei gegeben. In der KW 33 erfolgt dann der Wiederaufbau des Gebäudes, damit die Fördergelder ausgezahlt werden (Erstellung Bodenplatte). Im Anschluss erfolgte noch eine nichtöffentliche Sitzung, somit verabschiedete der Vorsitzende die Gäste.

Tobias Dürr, Bürgermeister

 

 

Bericht aus der Gemeinderatsitzung am 16.05.2024

Der Vorsitzende begrüßte die vollzählig erschienen Gemeinderäte sowie sechs Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neenstetten, hierzu zählten auch Kandidaten zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024. Tagesordnungspunkte waren:

1.     Bürgerfragen

2.     Baugesuche

a.     Vergabeempfehlung Asphaltarbeiten Pfarrer-Hermann-Renz-Weg

b.     Nachträgliche Vergabeempfehlung

Vogtslache

c.     Vergabeempfehlung Eythstraße

d.     Entscheidung zum Kauf Krautgärten

e.     Elektroarbeiten f. d. Energieversorgung Feuerwehr im Krisenfall der Infrastruktur Neenstetten

3.     Jahresabschluss 2019 + 2020

4.     Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertagesstätte

5.     Bekanntgabe und Verschiedenes

a.     Stand zur Online-Einstellung über „Baupilot“ zu Baugebiet Grund-Nord

Zu Top 1 Bürgerfragen wurden keine Fragen an den Vorsitzenden und an das Gremium gestellt, sodass gleich mit Top 2a Baugesuche Asphaltarbeiten begonnen werden konnte. Hier wurde über die noch fehlende Asphaltendarbeiten gesprochen und beschlossen. Die Arbeiten betreffen die Gebiete Amselweg sowie Pfarrer-Hermann-Renz-Weg, allerdings nur betreffend das Baugebiet „Grund“. „Grund Nord“ erhält die Asphaltendarbeiten erst bei kompletter und abgeschlossener Bebauung. Der Beschluss war einstimmig vom Gremium verabschiedet worden und geht an den günstigsten Anbieter. Die unter Top 2b auf der Tagesordnung befundene Vergabeempfehlung zur Vogtslache, beinhalteten Kosten, mussten aufgrund der denkmalsgeschützten Gesteine in der Hüle nochmals ausgeschrieben und beschlossen werden, da das hineinragende Podest links und rechts der Gesteine nicht abgefangen werden darf. Die Ver-gabe geht ebenfalls an den günstigsten Anbieter. Unter dem Tagesordnungspunkt 2c wurde die Vergabeempfehlung der Eythstrasse 2 beschlossen. Hier geht es um die Abrissarbeiten des Bestandsgebäudes. Es wurden hier neun Firmen angeschrieben. Die Vergabe geht auch hier an den günstigsten Anbieter. Mit den Abbrucharbeiten wird aller Voraussicht nach noch im Juni begonnen. Den umliegenden Anwohnern bittet die Gemeindeverwaltung wegen Bau- und Staublärm bereits jetzt schon um Entschuldigung. Auch musste beschlossen werden, dass der Bürgermeister der Gemeinde Neenstetten den Vergabeempfehlungen für die Honorare und der Erd- Kanal- Beton- und Stahlbauarbeiten der neuen Immobilie selbstständig entscheiden darf unter Einhaltung der bereits vorab veranschlagten und vorgestellten Kosten, sowie unter laufender Benachrichtigung des noch beschlussfähigen „alten Gremiums“. Den unter dem Top 2d aufgeführten Punkt „Kauf Krautgärten“ hat das Gremium einstimmig zum Kauf der Grundstücke beraten und beschlossen. Diese finden Verwendung als Ausgleichsfläche oder zur Erweiterung des Obstbaumgürtels rund um die Gemeinde Neenstetten. Die Elektroarbeiten unter Top 2e wurden ebenfalls einstimmig beschlossen. Hierbei geht es um Elektroarbeiten zur Sicherstellung der Energieversorgung der Feuerwehr im Krisenfall der Infrastruktur mit Benzin oder Diesel über die ortsansässige Tankstelle. Die Überlegung zur Neuanschaffung eines Notstromaggregats um die Versorgung an Energiestoffen für die Feuerwehr über die Tankstelle zur gewährleisten, sowie die Stromversorgung der FCN-Halle und des Schützenvereinsheims im Krisenfall wird mit dem „neuen Gremium“ diskutiert. Zu Top 3 Jahresabschluss 2019 + 2020 wird gesondert informiert. Die unter Top 4 aufgeführte Thematik, beinhaltet die Erhöhung der Elternbeiträge, hierbei haben sich die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen, sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg auf eine Erhöhung der Elternbeiträge von 2024/2025 auf 7,5% und 2025/2026 auf 7,3% verständigt. Die in der Tarifverhandlung in 2022 beschlossenen Vereinbarung, erhalten die Erzieher*innen im Kindergarten eine Höhergruppierung von S 8a zu S 8b. Das Gremium hat mehrheitlich sich für dieses Vorgehen ausgesprochen und beschlossen. Die Information zum Stand der Online-Einstellung des Baugebietes Grund Nord wurde im Gremium vorgestellt. Hierbei können sich Interessierte vorab in einer Interessenliste eintragen. Die Bereitstellung der einzelnen Bauplätze im Internet wird Anfang Juni ebenfalls online gehen. Alle wichtigen Hinweise werden über das Portal „Baupilot“ an die Interessenten weitergeleitet.

 

 

Tobias Dürr, Bürgermeister 

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. April 2024

In der Gemeinderatssitzung konnte der Vorsitzende alle Gemeinderäte begrüßen, sowie Herr Rechtsanwalt Martin Vollmer von der Kanzlei iuscomm aus Stuttgart und 12 interessierte Bürgerinnen und Bürger. Mit dem ersten Punkt Bürgerfragen wurde die Sitzung eröffnet. Der erste Tagesordnungspunkt Top 1 ging an den Vorsitzenden sowie an das Gremium bezüglich des Bauvorhabens in der Eythstrasse 2 und des Vorhabens des Wohnbaugebietes in der Leimengrube / Börslinger Staig. Konkrete Fragen zum Bau der Immobilie und zum Baugebiet wurden vom Vorsitzenden und vom Gremium beantwortet. Inhaltlich wird im Nachgang des Berichts erneut auf Top 1 „Eythstrasse 2“ nochmals eingegangen.

Zu Top 2 Bekanntmachung und Beschluss zu den Bauvergaberichtlinien wurde durch Herrn Rechtsanwalt Martin Vollmer die Vergaberichtlinien und die punktebasierte Gewichtung vorgestellt. Der Punktekatalog besteht aus zwei Bereichen zum einen aus den sozialen Kriterien und zum anderen aus den Ortsbezugskriterien. In beiden Bereichen ist eine maximale Punktezahl von 100 möglich. Die Bedingungen der sozialen Kriterien bestehen aus dem Familienstand, aus der Anzahl der Haushaltsangehörigen Kindern, aus dem Grad der Behinderung oder des Pflegegrads der Person mit im Haushalt lebenden Bewerbers, sowie dem ehrenamtlichen Engagement im Katastrophenschutzdienst wie z.B. Freiwillige Feuerwehr, THW, DLRG, DRK. Die Ortsbezugskriterien bestehen aus der Zeitdauer des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde Neenstetten, dem früheren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neenstetten, der Zeitdauer einer Erwerbstätigkeit in der Gemeinde Neenstetten, sowie dem ehrenamtlichen Engagement in der Gemeinde Neenstetten. Die Vergaberichtlinien wurden einstimmig vom Gremium verabschiedet, auch wurden zusätzlich die Zugangsvoraussetzungen im Bewerbungsverfahren für die Bewohner in der Gemeinde Neenstetten lebend, vereinfacht und einstimmig verabschiedet. Hier wurde der Absatz, dass Eigentümer die bereits über Bauplätze in Neenstetten verfügen kein Anrecht auf einen weitern Kauf mehr haben, gestrichen. Des Weiteren wurde der Ausschluss von Eigentümern, die über einen angemessenen Wohnraum in Neenstetten verfügen, ebenso gestrichen. Somit sind die Zugangsvoraussetzungen für Bauinteressierte in der Kommune lebend, deutlich verbessert worden. Die Vorgabe das spätestens nach zwei Jahren mit dem Bau begonnen und nach zwei weiteren Jahren dieser abgeschlossen sein muss, wurde auch geändert, sodass erst nach drei Jahren der Bau der Immobilie abgeschlossen sein muss. Es stehen aktuell im Baugebiet „Grund Nord“ neun Bauplätze zur Verfügung mit einer Flächengröße zwischen 525 m² und 707 m². Der Quadratmeterpreis in „Grund Nord“ ist im interkommunalen Vergleich günstig und ebenfalls vom Gemeinderat in einer Höhe von 135 €/m² einstimmig verabschiedet worden. Die in Top 3 einstimmig beschlossene Änderung zur ehrenamtlichen Entschädigung für die Gemeindeverwaltung Neenstetten tätigen Personen sieht eine Änderung vor. Hierzu wird gesondert informiert.

 

Zu Top 4 wurden folgende Beschlüsse gefasst, zum einen wurde der Beschilderung des neuen Zufahrtweges der Parkplätze zu der Firma Binder einstimmig und im Einvernehmen nachgekommen. Zum anderen ist die geänderte Fassung des Podestes in der Vogtslache vorgestellt und erläutert worden, sowie der Teilsanierung der Friedhofsmauer durch die Firma Putz- und Stuckarbeiten Rösch einstimmig bewilligt worden. Zu Top 5 Bekanntgaben und Verschiedenes gab es keine Informationen.

 

Nachtrag zu Top 1 Bürgerfragen:

 

Warum ist der Bau „Eythstrasse 2“ für die Geflüchteten aus Kriegsgebieten und / oder für politisch Verfolgte notwendig? Die Gemeindeverwaltung besitzt aktuell für die Unterbringung Geflüchteter zwei Immobilien, alle weiteren sind von der Gemeindeverwaltung angemietet. Beide Immobilien sind aufgrund Ihres Alters, in einem schlechten Zustand. Die Kosten für Wärme und Strom sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht und auf längere Zeit gesehen, nicht mehr tragbar. Hier muss gehandelt werden. Eine Teilsanierung der Immobilie Dorfplatz 24 würde keinen entscheidenden Vorteil zur Energieeinsparung hervorbringen, da die im ersten Stock enthaltene Wohnung für nur eine Familie deutlich zu groß ist und die im zweiten Stock befindliche Wohnung aus brandschutzrechtlicher Sicht nicht bewohnt werden darf. Die Mieteinnahmen dieser Immobilie decken aktuell nicht die Unterhaltskosten dieses Gebäudes. Eine bauliche Änderung der Wohnung im ersten Stock, um mehr Menschen Platz zu bieten, ist zwar in Planung, jedoch reichen die sanitären Räumlichkeiten auf Jahre gesehen nicht aus.

Planungen um einen Fluchtweg aus dem zweiten Stock zu kreieren standen an, wurden aber ebenfalls aus Kostengründen nicht weiterverfolgt. Hier müsste eine mobile Außentreppe vor das Gebäude gestellt und das Dachflächenfenster durch eine Gaube baulich verändert werden, damit die Personen im zweiten Stock im brandfall flüchten können. Diese Immobilie kann nur durch eine Komplettsanierung auf Dauer bewohnt und bewirtschaftet werden. Die Verlagerung des Projektes von der Eythstrasse 2 auf den Dorfplatz 24, würde einen Abriss des jetzigen Bestandsgebäudes nach sich ziehen. Aus Denkmalschutzgründen und auch aus traditioneller Sichtweise werden hier keine Überlegungen aufgegriffen. Die zweite Immobilie wird momentan von drei Personen bewohnt, wobei nur die Mansardenwohnung im ersten Stock an zwei Kriegsflüchtlinge vermietet ist. Auch in diesem Gebäude sind die Betriebskosten aufgrund des Alters und der schlechten Isolation so gut wie nicht gedeckt. Eine Teilsanierung wäre hier möglich, hätte aber dann die Folge, dass die Mieteinnahmen beider Wohnungen erhöht werden müssten.

Die Frage warum die Gemeinde Neenstetten überhaupt Wohnraum zur Verfügung stellen muss, ist leicht zu beantworten. Dies sind Vorgaben des Landratsamtes und diese müssen umgesetzt werden, hier hat die Gemeindeverwaltung keinen Spielraum und muss den Vorgaben nachkommen. Wo diese Personen unterkommen, liegt zwar im Bereich der Kommune, unterstreicht aber nun die Dringlichkeit des Bauvorhabens in der „Eythstrasse 2“ aus den oben genannten Gründen. Das Bestandsgebäude in der Eythstrasse 2 ist in einem sehr schlechten Zustand und nach Beurteilung des Verwaltungsverbandes ausschließlich zum Abriss zu betrachten und beinhaltet keine Überlegung zur Bewohnung mehr. Eine Containerlösung wie es aktuell in vielen Gemeinden umgesetzt wird, beinhaltet ebenfalls hohe Kosten bei der Entstehung und bei der Bewirtschaftung dieser Anlagen. Ein Rückbau bei verminderter Nachfrage an Wohnraum für Geflüchtete ist zwar sehr leicht, kostet aber dennoch Geld. Hier hat der Gemeinderat folgerichtig entschieden, dass die neue Immobilie in der „Eythstrasse 2“ dann für den sozialen Wohnbau genutzt werden soll. Eine sofortige zweckgebundene Änderung der neuen Immobilie würde die Rückzahlung der Fördergelder in H.v. 306.000 € bedeuten. Die Gemeindeverwaltung Neenstetten sieht sich hier aber in der Pflicht mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger sorgsam umzugehen und hat in der „nichtöffentlichen Sitzung“ am 12. April kurzfristig hierüber nochmals beraten und dieses Projekt für richtig empfunden, um hier auf Dauer Geld einzusparen. Die Zusammenlegung beider Gebäude, die aktuell zur Unterbringung Geflüchteter dienen, in die neue Unterkunft in der Eythstrasse und die übergangsmäßige Stilllegung der Immobilie am Dorfplatz 24 nach der Rathaussanierung, werden auf Dauer zur Kosteneinsparung führen, bei dem die Kommune definitiv profitiert. Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 14. März erwähnt, muss die Gemeinde Neenstetten zwei Geflüchtete aufnehmen. Die in der Gemeinderatssitzung am 12. April erwähnten Bedenken des Anwesenden, dass es zu einer Steigerung der Kriminalität kommen könnte, wurden vom Gremium und dem Vorsitzenden aufgenommen. Hier gilt es nun für die Zukunft mit dem Integrationsbüro für Geflüchtete dauerhaft Kontakt zu halten, um eine gute Verbindung zwischen den Geflüchteten und der Verwaltung zu garantieren. Die ersten Gespräche über die Integrationsarbeit wurden bereits schon Anfang des Jahres geführt. In Neenstetten selbst gibt es bisher noch keine Übergriffe auf Bürgerinnen und Bürger seitens von Geflüchteten die wohnhaft in Neenstetten sind, eher das Gegenteil ist der Fall. Die Aufnahmen einer Arbeitsstätte und Deutschkurse sind die Folge, sowie in Teilen die Bereitschaft einer Vereinszugehörigkeit. Die Einwände des Frageneden, die Kommune würde zu wenig für den sozialen Wohnbau investieren, ist ebenfalls gehört und aufgenommen worden. Überlegungen wie hier sozialschwachen Familien geholfen werden kann, werden in Zukunft miteinfließen.

 

Tobias Dürr

Bürgermeister

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.03.2024
 
Begrüßen konnte der Vorsitzende alle Gemeinderäte und sieben weitere interessierte Bürger, sowie Herr Schmid, Frau Bohner und Frau Schlumpberger vom Verwaltungsverband Langenau. Zu Top 1 „Bürgerfragen“ sind keine Anfragen an den Gemeinderat und den Bürgermeister gestellt worden, sodass gleich zu Top 2 „Haushaltsplan 2024“ übergegangen werden konnte. In der Vorstellung wurden die einzelnen Plansätze vom Verwaltungsverband vorgetragen und erläutert. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden einstimmig vom Gremium beschlossen. Auch wurde beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung um eine weitere Fachkraft im Vorzimmer erweitert wird. Der Stellenplan sieht eine Unterstützung mit bis zu 40 % vor. Unter Top 3 wurde der Umsetzung des Bauvorhabens „Kröner“ und der „Eythstrasse 2“ einstimmig beschlossen. Die Möglichkeit zum Kauf der Immobilie in der Neue Strasse 4 wurde einstimmig abgelehnt. Top 4 „Bauvergaberichtlinien: Dem Beschluss zur Prüfung“ wurde einstimmig zugestimmt. Hier wird die Gemeinde die erstellten Richtlinien zur Bauplatzvergabe durch eine Kanzlei prüfen und in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung vorstellen lassen. Hierzu wird die Gemeindeverwaltung in den nächsten Ausgaben des Gemeindeblättes herzlich einladen. Die unter Top 5 besprochenen Spendenannahmen wurden ebenfalls einstimmig angenommen. Es sind insgesamt 1.650 € eingegangen, die der Bücherei, der Jugendfeuerwehr, dem Landfrauenverein, dem Kindergarten und der Feuerwehr zugutekommen. Vielen Dank an die Spender.
Zu Top 6 „Bekanntgabe und Verschiedenes“ wurde folgendes besprochen: Die Gemeinde Neenstetten erhält über das Förderprogramm „Entwicklung ländlicher Raum ELR“ einen Zuschuss von 750.000 € für die Sanierung des Rathauses. Ein herzliches Dankeschön an alle, die hier für den Erhalt dieser Gelder mitgewirkt haben. Der Baubeginn zur Sanierung des Rathauses ist nach aktuellem Stand für den Herbst geplant.
Ebenfalls unter Top 6 wurde über den momentanen Stand bezüglich „Bauvorhaben Vogtslache“ informiert. Die erfolgten Fällungen der Birke und der Esche wurden angesprochen, auch dass hier eine Notwendigkeit wegen der Standsicherheit bestand. Aus der „Lache“ wurden insgesamt circa 650 m³ Wasser abgepumpt, sowie über 1.000 Fische durch den Fischzuchtvereins abgefischt. Die Probenentnahme des Schlammes in der Vogtslache wird aktuell ausgewertet. Sobald diese vorliegt, wird über das Weitere Vorgehen beraten. Als dritten Punkt wurde über die Rissbildung in der Friedhofsmauer beraten, hierzu werden Angebote zur Sanierung der Teilfläche eingeholt und nach Erhalt über das weitere Vorgehen beraten und beschlossen. Als letzten Punkt wurde über die Aufnahme neuer Flüchtlinge informiert. Die Gemeinde muss laut Landratsamt spätestens in der zweiten Jahreshälfte zwei weitere Geflüchtete zur Unterbringung aufnehmen.  
Tobias Dürr
Bürgermeister

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.2.2024

Es waren neben dem Bürgermeister und dem Gemeinderat vier weitere Bürger anwesend, sowie Herr Martin Wiedenmann und Frau Regina Zeeb vom Freiraum- und Landschaftsplaner Zeeb & Partner. Da keine Bürgerfragen an das Gremium gestellt wurden, konnte gleich zum zweiten Tagesordnungspunkt übergegangen werden. Die Vergabeempfehlung der GaLaBauarbeiten mit Zaunanlage ging an das günstigste Angebot. Die Firma Stottele in Lonsee-Luizhausen. Sie waren mit rund 46.000 € günstiger als das zweite Angebot. Der Vergabeempfehlung der SiGeKo (Koordination Sicherheits- und Gesundheitsschutz) konnte ebenfalls an den günstigsten Anbieter nachgekommen werden. Nach dessen einstimmigen Beschluss, wurde Top 3 besprochen. Der Antrag zur finanziellen Beteiligung der Dachsanierung des FC-Neenstetten (Sportheim) wurde einstimmig zugestimmt. Die Gemeinde unterstützt den Verein zur Instandsetzung des Daches mit 13.200 €. Weitere Finanzmittelgeber sind hier der WLSB, der FCN, sowie die Vereinsmitglieder durch Eigenleistung.

 

Unter Top 4 wurde der Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am 9. Juni gewählt und stellt sich wie folgt auf:

1.     Vorsitzender:       Martin Wiedenmann

2.     Vorsitzender:       Sascha Schlögl

1.     Beisitzer:               Sina Reinhardt

2.     Beisitzer:               Gerhard Schall

1.     Stellvertreter:       Bärbel Bunz

2.     Stellvertreter:       Regitta Kaiser-Schür         

Schriftführer für den 9. Juni sind Karin Albrecht und Sabine Winkelmann. Weitere Wahlhelfer sind Susanne Schlögl, Elke Dauner, Hans Reinhardt und Johannes Hauser.

Unter Top 5 erfolgte die Konzessionsvergabe Strom für die Gemeinde Neenstetten. Da das Konzessionsverfahren rechtlich immer komplexer wird und damit auch mehr Angriffspunkte im Rahmen des Bieterwettbewerbs bietet, wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 04.04.2023 besprochen, ein gemeinsames Konzessionsverfahren für alle Stromkonzessionen und die noch ausstehenden Gaskonzessionen der Umlandgemeinden des Verwaltungsverbands Langenau durchzuführen.
Die Ausschreibung soll nach den gesetzlichen und den kommunalen Vorgaben erfolgen, um eine breite und qualifizierte Beteiligung potenzieller Bieter zu gewährleisten. Aus diesem Grund soll die Ausschreibung mit fachlicher Unterstützung einer auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei begleitet werden.

Die kommunalen Gremien wurden bereits frühzeitig über das Verfahren und den Sachverhalt informiert.

Der Verwaltungsverband Langenau hat deshalb eine Bieterabfrage bei mehreren Rechtsanwaltskanzleien durchgeführt. Dabei hat die Kanzlei Boos, Hummels und Wegerich aus Berlin das wirtschaftlichste Angebot für die Neuausschreibung der Gas- und Stromkonzessionen der Umlandgemeinden abgegeben. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Unter dem letzten Punkt Top 6 „Bekanntgaben und Verschiedenes“ wurde das erfolgreiche Ergebnis der Jahresabrechnung 2012 – 2018 und die Eröffnungsbilanz angesprochen. Weitere Themen waren die Abholzung bestimmter Bäume wegen der Gefährdung der Standsicherheit, die ordentliche Bindung der Gemeinderatsprotokolle von 1985 – 2023, die Renovierung der Grabstätte des gefallen Soldaten, die Befestigung des Metallkreuzes an der Friedhofsmauer von der „Neenstetter Hebamme“ Marie Narzi, die Sanierung diverser Attraktionen in den Außenanlagen des Kindergartens und des Spielplatzes in der Jägerstrasse, sowie die 800 Jahrfeier der Gemeinde Neenstetten. Hierzu wurde vereinbart, dass verschiedene Feierlichkeiten und Veranstaltungen über das ganze Jahr in 2025 verteilt, stattfinden sollen.

 Tobias Dürr, Bürgermeister

 

 

 

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