Öffentliche Gemeinderatsitzung
Zu der am Montag, 14.10.2024 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
Über folgende Beschlüsse von der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.9.2024 wird informiert:
- Neue Homepage für die Gemeinde Neenstetten
- Neuer Auftritt der Gemeinde Neenstetten für die 800 – Jahr Feierlichkeiten und in Zukunft
- Eythstrasse 2, öffentliche Parkplätze und Änderung Technikraum
- 800 – Jahr Feierlichkeiten Silvester und Festtage Juni/Juli
- Entscheidung zur Planerstellung für die Erweiterung Kindergarten Neenstetten
- Nachtrag zum Denkmalgeschützten Gestein Vogtslache – Beratung und Beschlussfassung
- Börslinger Steig/Leimengrube Abwägung – Beratung und Beschlussfassung
- Bekanntgaben und Verschiedenes
Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.
Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung erfolgen im nächsten Mitteilungsblatt und durch öffentlichen Aushang.Tobias Dürr, Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 19. September 2024
An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen der Vorsitzende und alle 8 Gemeinderäte teil.
Außerdem waren ein Pressevertreter und interessierte Zuhörer anwesend.
Zu Top 1: Blutspender-Ehrungen
Der Vorsitzende bedankte sich im Namen des Deutschen Roten Kreuzes bei den Blutspendern
Julian Kirmes für 10 Blutspenden (nicht anwesend)
Christoph Hopfenziz für 25 Blutspenden
Katharina Klöpfer für 75 Blutspenden
und überreichte die Verleihungsurkunde, die Antstecknadel, sowie ein Präsent der Gemeinde.
Top 2 Bürgerfragen
Es gab keine Bürgerfragen zu beantworten.
Zu Top 3: Stromkonzession
Mit Schreiben vom 15. Mai 2024 teilte die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH, Ulm mit, dass sie von einer weiteren Teilnahme am Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession absehen und deshalb ihre Interessenbekundung zurücknehmen.
Da damit lediglich noch die Bewerbung der Netze ODR GmbH, Ellwangen vorliegt, kann auf ein weiteres Auswahlverfahren verzichtet werden.
Nach Rücksprache mit der Netze ODR GmbH, Ellwangen ist diese bereit ein Angebot, auf Basis des Musterkonzessionsvertrag in der mit dem Gemeindetag vereinbarten Fassung, vorzulegen. Dieser Vertrag wurde in Abstimmung mit dem Innenministerium Baden-Württemberg und den kommunalen Spitzenverbänden (Gemeindetag, Städtetag Baden-Württemberg) detailliert abgestimmt und von WIBERA geprüft. Der Vertragsentwurf liegt als Anlage bei. Mit Schreiben vom 06.11.2023 hat der Gemeindetag die Anwendung des Musterkonzessionsvertrag empfohlen.
Weitere Ergänzungen wurden im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag festgelegt.Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung (KV). Dabei bezahlt die Netze ODR GmbH, Ellwangen den gemäß § 3 Abs. 3 KV möglichen Höchstsatz. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Stromkonzession bis zum 31.12.2047 an die Netze ODR GmbH, Ellwangen einstimmig zu. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den abgestimmten Vertrag mit der Netze ODR GmbH, Ellwangen abzuschließen.
Zu Top 4: Bausachen
Flst. 54, Schmiedgasse 10 Umbau und Sanierung
Einfamilienhaus
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Bauantrag im Flurstück Nr. 54 umgesetzt werden kann.
Flst. 194 Grundstücksteilung und Verkauf
Ein Interessent der Gemeinde Neenstetten möchte sehr gerne ein Teil eines Grundstücks, welches sich in Gemeindehand befindet, kaufen. Der aktuell im Gemeindegebiet geltende Bodenrichtwert, wird für diesen Teil veranschlagt. Aufgrund neuer Erkenntnisse wird die Entscheidung vertagt!
Flst. 202/1 Himmelreich 4, Teilausbau besteh. Stall- und Scheuergebäude zu Wohnung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Bauantrag im Flurstück Nr. 202/1 umgesetzt werden kann.
Flst. 101/4, Hauptstraße 6, Nutzungsänderung Stall zu Mehrzweckraum
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Nutzungsänderung von Stall zu Mehrzweckraum im Flurstück Nr. 101/4 nachgekommen werden kann.
Brunnenweg
Durch eine frühere Freigabe zum Bau der an dem Wohnhausbefindlichen Garage am Flurstück 113 wurde im vorherigen
Gremium über die dortige Befahrung auf der Grünfläche, welches sich im Gemeindeeigentum befindet, angesprochen. Aktuell ist der momentane Bereich nur mit Schotter befüllt und eine Zufahrt in die Garage eigentlich nicht möglich. Der Anlieger hat auf Anfrage an den Bürgermeister und mit dessen Rücksprache ein Angebot zur Pflasterung im Bereich der Gemeindefläche ausarbeiten lassen. Ein ortsansässiger Kleinunternehmer hat dieses erstellt und der Gemeindeverwaltung zukommen lassen. Im Gespräch zwischen Anlieger und Bürgermeister wurde ein Entgegenkommen angeboten. Die Eigentümer der angrenzenden Fläche würden gerne die Kosten der Verlegung der Pflastersteine übernehmen und die Gemeinde übernimmt die Materialkosten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Materialkosten der Pflasterarbeiten in der Brunnengasse übernommen werden. Die Materialkosten gehen zu Lasten der Gemeinde. Den Arbeitsaufwand der Verlegearbeiten tragen die Angrenzer
Zu Top 5: Kita Neenstetten – Vorstellung und Information durch Kindergartenleitung
Die bestehende Betriebserlaubnis von Juni 2010 soll beibehalten werden und beinhaltet:
> eine altersgemischte RG/HAT- Gruppe für Kinder ab2 Jahren bis Schuleintritt mit 25 Kindern
> eine altersgemischte GT/ VÖ – Gruppe für Kinder ab2 Jahren bis Schuleintritt mit 20 Kindern mit warmen
Mittagessen
> eine Krippe für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis 3 Jahremit warmen Mittagessen
Den Bedarf, den BM Dürr aufgrund von Bauplätzen in Neenstetten aufzeigt, sowie den Anmeldelisten im Kindergarten, lassen vermuten, dass die Zahl der Plätze nicht mehr genügen. Eine Begehung bezüglich einer zusätzlichen HAT-Gruppe für 8- 10 Kinder im Mehrzweckraum hat am 08.07.2024 mit dem KVJS (Kommunalverband für Jungend und Soziales Baden-Württemberg) stattgefunden. Das Ergebnis war ernüchternd, da so nicht möglich. Es braucht eine Gesamtlösung für das Kinderhaus Neenstetten. Wird die Kita erweitert, bedarf es einer neuen Betriebserlaubnis für die komplette Kita. Da aber aktuell die Kita nicht über die geltenden Standards verfügt, wie:
- separater Essbereich,
- Toiletten- und Wickelsituation
- ausreichender Schlafbereich Ü-3
- Bürosituation etc.und geführt werden darf, weil eine bestehende BE vorliegt, steht ein „weiter so“ in Frage. Herrn Dürr schwebt eine Containerlösung für die Erweiterung und Entlastung des Betreuungsangebots vor, da er diesen dann für andere Zwecke nutzen kann, wenn die Kita ihn nicht mehr benötigt.
Für das sofortige Handeln wurden folgende Absprachen getroffen:
- um den Eltern schnellstmöglich ein Platzangebot anzubieten, werden die 3 Gruppen jeweils mit max. 2 Kindern überbelegt im KigaJahr 2024/25
- BM Herr Dürr stellt sicher, dass zusätzliches Personal in Aussicht gestellt wird. Liegen geeignete Bewerbungen vor, erhält BM Dürr vom Diakonieverband eine Anfrage mit Personalkostenaufstellung und gibt eine Rückmeldung
- hierfür bedarf es keiner neuen Betriebserlaubnis, lediglich eine digitale Meldung an den KVJS und an die Diakonie.
Um das Betreuungsangebot in der Kita Neenstetten zu erweitern, braucht es größere bauliche Maßnahmen, die einen Zeitrahmen von mindestens 1,5 bis 2 Jahren in Anspruch nehmen werden.
Zu Top 6: Wärmeplanung – Vorstellung durch ODR Beratung und Beschlussfassung
Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg hat das Land große Kreisstädte verpflichtet, bis Ende 2023 einen Kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Die Gemeinde Neenstetten hat im Konvoi mit der Stadt Langenau und den Gemeinden Rammingen und Asselfingen im November 2022 die freiwillige Kommunale Wärmeplanung gestartet.
Mit der kommunalen Wärmeplanung wird eine Strategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 entwickelt. Ein Kommunaler Wärmeplan ist folglich das zentrale Werkzeug, um auch im Bereich Wärme einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung leisten zu können. Jede Kommune entwickelt dabei ihre individuellen Schritte zur klimaneutralen Wärmeversorgung, sodass die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich Berücksichtigung findet.
Nun liegt der Kommunale Wärmeplan im Entwurfsstatus vor.
Mitte Februar 2023 wurde das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) durch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) abgelöst. Im Bereich der kommunalen Wärmeplanung (siehe §§ 27, 33 und 34 KlimaG BW) wurde die verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe § 27 Abs. 3 Satz 3 KlimaG BW) ergänzt. Daher wird der Entwurf des Kommunalen Wärmeplans der Öffentlichkeit zur Einsicht in ausgedruckter Form im Rathaus zur Verfügung gestellt. Anschließend erhält die Bürgerschaft die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Hierfür liegt ein entsprechender Fragebogen (in Papierform bzw. digital vor). Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Bericht finalisiert und im Gemeinderatsgremium final verabschiedet. Mit dem Entwurf des Kommunalen Wärmeplans der Gemeinde Neenstetten, Planungsstand August 2024, wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 3 KlimaG BW durchgeführt. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates öffentlich vorgestellt und final verabschiedet, so der einstimmige Beschluss des Gemeinderates.
Zu Top 7: Verschiedenes und Bekanntgaben
Seit Beginn der Stromversorgung vor über 100 Jahren hat sich die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Stromversorgung und seit 1987 auch der Gasversorgung zwischen der EnBW ODR AG und den Kommunen im Verwaltungsverband Langenau entwickelt. Nachdem die Netze ODR letztlich einziger Bewerber um die ausgeschriebenen Konzessionen ist, blickt sie auf weitere 20 Jahre entgegen, zur Feier sind Bürgermeister und Gemeinderäte eigeladen.
Der Verwaltungsverband lädt zum Richtfest an der Gemeinschaftsschule Langenau ein, wegen der dortigen Umbaumaßnahmen.
Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.
Tobias Dürr
Bürgermeister
Bericht aus der außerplanmäßigen öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.07.2024
An der außerplanmäßigen Sitzung konnte der Vorsitzende alle Gemeinderäte begrüßen, sowie die Firma Zeeb & Partner und G + H Ingenieurteam GmbH.Top 1: Vorstellung Umweltbericht und Bebauungsplan Börslinger Steig – Leimengrube.
Die Firma Zeeb & Partner und G + H Ingenieurteam stellte dem neuen Gremium den neuen Bebauungsplan Börslinger Steig – Leimengrube vor. Es ging im Umweltbericht um die Ausgleichsflächen für die Umsetzung des Wohngebietes unter Berücksichtigung der sich dort befindlichen Streuobstwiesen und der geschützten Vogelarten, sowie der unterschiedlichen Pflanzgebote in diesem Bereich. Der Bebauungsplan wurde von der Firma G + H vorgestellt. Hier wurde über die Aufteilung des Baugebietes und über planungsrechtliche Festsetzung gesprochen. Weiter wurden die für die Gemeinde Neenstetten örtlichen Bauvorschriften vorgestellt. Insgesamt stehen im Baugebiet 35 Bauplätze zur Verfügung, die in Etappen erschlossen werden sollen. Insgesamt erhält die Gemeinde in diesem Bereich eine Gesamtbruttobaufläche von ca. 2,52 ha mit insgesamt 72 Wohneinheiten incl. der drei Mehrfamilienhäuser. Die Satzung des Bebauungsplans und der Abwägungsbeschluss wurde einstimmig vom Gremium beschlossen.Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
Tobias Dürr, Bürgermeister
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.07.2024
Gemeinderat Neenstetten
- eingesetzt und verpflichtet -
An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen neben dem Vorsitzenden 8 Gemeinderäte teil.
Außerdem konnte der Vorsitzende die 4 neu gewählten Gemeinderäte begrüßen.
Als Gäste waren weitere Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde als Zuhörer im Saal des Schützenvereins zu begrüßen.
Top 1: Verabschiedung aus dem bestehenden Gremium
Angela Hanus nach 20 Jahren,
Ernst Leibing nach 20 Jahren,
Sascha Schlögl nach 15 Jahren,
Walter Klöpfer nach 13 Jahren,
ehrenamtlicher Tätigkeit.
Der Vorsitzende verabschiedet die ausscheidenden Gemeinderäten mit Dank und einem Geschenk.
Der Vorsitzende gab die Prüfung der Wahl der Gemeinderäte am 09. Juni 2024 durch den Kommunal- und Prüfungsdienst des Landratsamts vom 04. Juli 2024 bekannt.
Die Prüfung ergab keinen Anlass, aus welchem
a) die Wahl oder
b) die Zuteilung eines Sitzes für ungültig zu erklären oder
c) die Feststellung des Wahlergebnisses aufzuheben war
Die Wahl wurde daher - vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 30 Abs 1 Satz 4 KomWG – für gültig erklärt.
Die neu gewählten Mitglieder können somit in den Gemeinderat eintreten, wenn
a) sie nach § 28 der Gemeindeordnung (GemO) wählbar sind und
b) kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegt.
Nach dem Wahlergebnis bestand hierfür kein Anlass, so dass keine vorherige Sitzung des bisherigen Gremiums erforderlich war.
Es wurde deshalb vom bisherigen Gemeinderat festgestellt, dass keine Hinderungsgründe für den neu gewählten Gemeinderat vorliegen.
TOP 2 Einsetzung und Verpflichtung des neu gewählten Gemeinderats
In der ersten Sitzung des neu gewählten Gemeinderats verpflichtete der Vorsitzende die neu gewählten Mitglieder öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.
Der Verpflichtungswortlaut wurde gemeinsam gesprochen und danach mit Handschlag vom Vorsitzenden besiegelt.
Der Vorsitzende bedankte sich bei den Gemeinderäten für ihre Bereitschaft, erneut bzw. neu zu kandidieren und wünschte sich eine gute und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde.
Danach wurde der neu gebildete Gemeinderat insbesondere über die Bestimmungen der Befangenheit (§ 18 GemO), über die Teilnahmepflicht an Gemeinderatsitzungen (§34 Abs.3 GemO), über die besonderen Treuepflichten (§ 17 GemO) und über die Schweigepflicht (§ 35 Abs. 2 GemO) belehrt.
Top 3 Wahlen
In den darauffolgenden Tagesordnungspunkten standen verschiedene Wahlen an. Jeder einzelne Wahlvorgang wurde, wie zuvor beschlossen, in offener Wahl durchgeführt.
Wahl des stellv. Bürgermeisters
Rudolf Siehler wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.
Wahl des 2. Stellv. Bürgermeisters
Melanie Anhorn-Hauser wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.
Vertreter in die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbands Langenau
Vertreter: Hannes Schall wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.
Stellvertreter: Peter Leibing wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.
Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserklärwerk Eschental:
Thomas Junginger wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.
Manuel Fink wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.
Vertreter in die Verbandsversammlung Grundschulverband Altheim (Alb) – Weidenstetten gewählt.
Matthias Kräuter wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.
Teresa Klement wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.
Kindergartenausschuss
Teresa Klement wurde einstimmig, bei 1 Enthaltung gewählt.
Manuel Fink wurde einstimmig, bei einer Enthaltung gewählt.
Schriftführer
Rudolf Siehler wurde einstimmig, mit 1 Enthaltung gewählt.
Top 4 Bekanntgabe und Verschiedenes
Aufgrund dringlicher Themenpunkte wird der Vorsitzende zu einer außerplanmäßigen Gemeinderatsitzung am 25.07. oder 26.7.2024 einladen.
Eine öffentliche Gemeinderatsitzung findet im September 2024 statt.
Der Vorsitzende bedankt sich beim Schützenverein Neenstetten
für den Aufbau der Sitzung und der guten Bewirtung im Schützenheim.
Tobias Dürr, Bürgermeister
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 28.06.2024
An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen neben dem Vorsitzenden 6 Gemeinderäte teil. Außerdem konnte der Vorsitzende ein interessierter Zuhörer, sowie die neu gewählten Kandidaten begrüßen.
Zum ersten Tagesordnungspunkt (TOP 1) Bürgerfragen wurden keine Fragen an das Gremium gestellt, somit konnte gleich zu Top 2 übergegangen werden. Hierbei ging es um die Berücksichtigung der Co2 – Kriterien in den zukünftigen Beschlussfassungen. Ziel ist es, bei Gemeinderatsentscheidungen die Co2 – Bilanz im Blick zu haben und diese bei jeder Entscheidung zu berücksichtigen. Dies soll erreicht werden, indem man künftig die Beschlussvorlagen neben den monetären und personellen Auswirkungen um den Punkt „Auswirkung auf die Co2 – Bilanz“ ergänzt. So wird das Bewusstsein für das Thema Co2 geschärft und fester Bestandteil der Gremienarbeit. Dieser Vorschlag wurde einstimmig beschlossen.
In Top 3 Bekanntgabe und Verschiedenes wurde über die Vorgehensweise zum Bau der Immobilie in der Eytstrasse 2 informiert, sowie die Pläne des Neubaus und die Kosten nochmals vorgelegt. Das Bestandsgebäude wird aktuell im Innenbereich von Isoliermaterial befreit und laut Aussage des Abrissunternehmen in KW 29 zum Abbruch frei gegeben. In der KW 33 erfolgt dann der Wiederaufbau des Gebäudes, damit die Fördergelder ausgezahlt werden (Erstellung Bodenplatte). Im Anschluss erfolgte noch eine nichtöffentliche Sitzung, somit verabschiedete der Vorsitzende die Gäste.
Tobias Dürr, Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatsitzung am 16.05.2024
Der Vorsitzende begrüßte die vollzählig erschienen Gemeinderäte sowie sechs Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neenstetten, hierzu zählten auch Kandidaten zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024. Tagesordnungspunkte waren:
1. Bürgerfragen
2. Baugesuche
a. Vergabeempfehlung Asphaltarbeiten Pfarrer-Hermann-Renz-Weg
b. Nachträgliche Vergabeempfehlung
Vogtslache
c. Vergabeempfehlung Eythstraße
d. Entscheidung zum Kauf Krautgärten
e. Elektroarbeiten f. d. Energieversorgung Feuerwehr im Krisenfall der Infrastruktur Neenstetten
3. Jahresabschluss 2019 + 2020
4. Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertagesstätte
5. Bekanntgabe und Verschiedenes
a. Stand zur Online-Einstellung über „Baupilot“ zu Baugebiet Grund-Nord
Zu Top 1 Bürgerfragen wurden keine Fragen an den Vorsitzenden und an das Gremium gestellt, sodass gleich mit Top 2a Baugesuche Asphaltarbeiten begonnen werden konnte. Hier wurde über die noch fehlende Asphaltendarbeiten gesprochen und beschlossen. Die Arbeiten betreffen die Gebiete Amselweg sowie Pfarrer-Hermann-Renz-Weg, allerdings nur betreffend das Baugebiet „Grund“. „Grund Nord“ erhält die Asphaltendarbeiten erst bei kompletter und abgeschlossener Bebauung. Der Beschluss war einstimmig vom Gremium verabschiedet worden und geht an den günstigsten Anbieter. Die unter Top 2b auf der Tagesordnung befundene Vergabeempfehlung zur Vogtslache, beinhalteten Kosten, mussten aufgrund der denkmalsgeschützten Gesteine in der Hüle nochmals ausgeschrieben und beschlossen werden, da das hineinragende Podest links und rechts der Gesteine nicht abgefangen werden darf. Die Ver-gabe geht ebenfalls an den günstigsten Anbieter. Unter dem Tagesordnungspunkt 2c wurde die Vergabeempfehlung der Eythstrasse 2 beschlossen. Hier geht es um die Abrissarbeiten des Bestandsgebäudes. Es wurden hier neun Firmen angeschrieben. Die Vergabe geht auch hier an den günstigsten Anbieter. Mit den Abbrucharbeiten wird aller Voraussicht nach noch im Juni begonnen. Den umliegenden Anwohnern bittet die Gemeindeverwaltung wegen Bau- und Staublärm bereits jetzt schon um Entschuldigung. Auch musste beschlossen werden, dass der Bürgermeister der Gemeinde Neenstetten den Vergabeempfehlungen für die Honorare und der Erd- Kanal- Beton- und Stahlbauarbeiten der neuen Immobilie selbstständig entscheiden darf unter Einhaltung der bereits vorab veranschlagten und vorgestellten Kosten, sowie unter laufender Benachrichtigung des noch beschlussfähigen „alten Gremiums“. Den unter dem Top 2d aufgeführten Punkt „Kauf Krautgärten“ hat das Gremium einstimmig zum Kauf der Grundstücke beraten und beschlossen. Diese finden Verwendung als Ausgleichsfläche oder zur Erweiterung des Obstbaumgürtels rund um die Gemeinde Neenstetten. Die Elektroarbeiten unter Top 2e wurden ebenfalls einstimmig beschlossen. Hierbei geht es um Elektroarbeiten zur Sicherstellung der Energieversorgung der Feuerwehr im Krisenfall der Infrastruktur mit Benzin oder Diesel über die ortsansässige Tankstelle. Die Überlegung zur Neuanschaffung eines Notstromaggregats um die Versorgung an Energiestoffen für die Feuerwehr über die Tankstelle zur gewährleisten, sowie die Stromversorgung der FCN-Halle und des Schützenvereinsheims im Krisenfall wird mit dem „neuen Gremium“ diskutiert. Zu Top 3 Jahresabschluss 2019 + 2020 wird gesondert informiert. Die unter Top 4 aufgeführte Thematik, beinhaltet die Erhöhung der Elternbeiträge, hierbei haben sich die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen, sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg auf eine Erhöhung der Elternbeiträge von 2024/2025 auf 7,5% und 2025/2026 auf 7,3% verständigt. Die in der Tarifverhandlung in 2022 beschlossenen Vereinbarung, erhalten die Erzieher*innen im Kindergarten eine Höhergruppierung von S 8a zu S 8b. Das Gremium hat mehrheitlich sich für dieses Vorgehen ausgesprochen und beschlossen. Die Information zum Stand der Online-Einstellung des Baugebietes Grund Nord wurde im Gremium vorgestellt. Hierbei können sich Interessierte vorab in einer Interessenliste eintragen. Die Bereitstellung der einzelnen Bauplätze im Internet wird Anfang Juni ebenfalls online gehen. Alle wichtigen Hinweise werden über das Portal „Baupilot“ an die Interessenten weitergeleitet.
Tobias Dürr, Bürgermeister
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. April 2024
In der Gemeinderatssitzung konnte der Vorsitzende alle Gemeinderäte begrüßen, sowie Herr Rechtsanwalt Martin Vollmer von der Kanzlei iuscomm aus Stuttgart und 12 interessierte Bürgerinnen und Bürger. Mit dem ersten Punkt Bürgerfragen wurde die Sitzung eröffnet. Der erste Tagesordnungspunkt Top 1 ging an den Vorsitzenden sowie an das Gremium bezüglich des Bauvorhabens in der Eythstrasse 2 und des Vorhabens des Wohnbaugebietes in der Leimengrube / Börslinger Staig. Konkrete Fragen zum Bau der Immobilie und zum Baugebiet wurden vom Vorsitzenden und vom Gremium beantwortet. Inhaltlich wird im Nachgang des Berichts erneut auf Top 1 „Eythstrasse 2“ nochmals eingegangen.
Zu Top 2 Bekanntmachung und Beschluss zu den Bauvergaberichtlinien wurde durch Herrn Rechtsanwalt Martin Vollmer die Vergaberichtlinien und die punktebasierte Gewichtung vorgestellt. Der Punktekatalog besteht aus zwei Bereichen zum einen aus den sozialen Kriterien und zum anderen aus den Ortsbezugskriterien. In beiden Bereichen ist eine maximale Punktezahl von 100 möglich. Die Bedingungen der sozialen Kriterien bestehen aus dem Familienstand, aus der Anzahl der Haushaltsangehörigen Kindern, aus dem Grad der Behinderung oder des Pflegegrads der Person mit im Haushalt lebenden Bewerbers, sowie dem ehrenamtlichen Engagement im Katastrophenschutzdienst wie z.B. Freiwillige Feuerwehr, THW, DLRG, DRK. Die Ortsbezugskriterien bestehen aus der Zeitdauer des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde Neenstetten, dem früheren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neenstetten, der Zeitdauer einer Erwerbstätigkeit in der Gemeinde Neenstetten, sowie dem ehrenamtlichen Engagement in der Gemeinde Neenstetten. Die Vergaberichtlinien wurden einstimmig vom Gremium verabschiedet, auch wurden zusätzlich die Zugangsvoraussetzungen im Bewerbungsverfahren für die Bewohner in der Gemeinde Neenstetten lebend, vereinfacht und einstimmig verabschiedet. Hier wurde der Absatz, dass Eigentümer die bereits über Bauplätze in Neenstetten verfügen kein Anrecht auf einen weitern Kauf mehr haben, gestrichen. Des Weiteren wurde der Ausschluss von Eigentümern, die über einen angemessenen Wohnraum in Neenstetten verfügen, ebenso gestrichen. Somit sind die Zugangsvoraussetzungen für Bauinteressierte in der Kommune lebend, deutlich verbessert worden. Die Vorgabe das spätestens nach zwei Jahren mit dem Bau begonnen und nach zwei weiteren Jahren dieser abgeschlossen sein muss, wurde auch geändert, sodass erst nach drei Jahren der Bau der Immobilie abgeschlossen sein muss. Es stehen aktuell im Baugebiet „Grund Nord“ neun Bauplätze zur Verfügung mit einer Flächengröße zwischen 525 m² und 707 m². Der Quadratmeterpreis in „Grund Nord“ ist im interkommunalen Vergleich günstig und ebenfalls vom Gemeinderat in einer Höhe von 135 €/m² einstimmig verabschiedet worden. Die in Top 3 einstimmig beschlossene Änderung zur ehrenamtlichen Entschädigung für die Gemeindeverwaltung Neenstetten tätigen Personen sieht eine Änderung vor. Hierzu wird gesondert informiert.
Zu Top 4 wurden folgende Beschlüsse gefasst, zum einen wurde der Beschilderung des neuen Zufahrtweges der Parkplätze zu der Firma Binder einstimmig und im Einvernehmen nachgekommen. Zum anderen ist die geänderte Fassung des Podestes in der Vogtslache vorgestellt und erläutert worden, sowie der Teilsanierung der Friedhofsmauer durch die Firma Putz- und Stuckarbeiten Rösch einstimmig bewilligt worden. Zu Top 5 Bekanntgaben und Verschiedenes gab es keine Informationen.
Nachtrag zu Top 1 Bürgerfragen:
Warum ist der Bau „Eythstrasse 2“ für die Geflüchteten aus Kriegsgebieten und / oder für politisch Verfolgte notwendig? Die Gemeindeverwaltung besitzt aktuell für die Unterbringung Geflüchteter zwei Immobilien, alle weiteren sind von der Gemeindeverwaltung angemietet. Beide Immobilien sind aufgrund Ihres Alters, in einem schlechten Zustand. Die Kosten für Wärme und Strom sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht und auf längere Zeit gesehen, nicht mehr tragbar. Hier muss gehandelt werden. Eine Teilsanierung der Immobilie Dorfplatz 24 würde keinen entscheidenden Vorteil zur Energieeinsparung hervorbringen, da die im ersten Stock enthaltene Wohnung für nur eine Familie deutlich zu groß ist und die im zweiten Stock befindliche Wohnung aus brandschutzrechtlicher Sicht nicht bewohnt werden darf. Die Mieteinnahmen dieser Immobilie decken aktuell nicht die Unterhaltskosten dieses Gebäudes. Eine bauliche Änderung der Wohnung im ersten Stock, um mehr Menschen Platz zu bieten, ist zwar in Planung, jedoch reichen die sanitären Räumlichkeiten auf Jahre gesehen nicht aus.
Planungen um einen Fluchtweg aus dem zweiten Stock zu kreieren standen an, wurden aber ebenfalls aus Kostengründen nicht weiterverfolgt. Hier müsste eine mobile Außentreppe vor das Gebäude gestellt und das Dachflächenfenster durch eine Gaube baulich verändert werden, damit die Personen im zweiten Stock im brandfall flüchten können. Diese Immobilie kann nur durch eine Komplettsanierung auf Dauer bewohnt und bewirtschaftet werden. Die Verlagerung des Projektes von der Eythstrasse 2 auf den Dorfplatz 24, würde einen Abriss des jetzigen Bestandsgebäudes nach sich ziehen. Aus Denkmalschutzgründen und auch aus traditioneller Sichtweise werden hier keine Überlegungen aufgegriffen. Die zweite Immobilie wird momentan von drei Personen bewohnt, wobei nur die Mansardenwohnung im ersten Stock an zwei Kriegsflüchtlinge vermietet ist. Auch in diesem Gebäude sind die Betriebskosten aufgrund des Alters und der schlechten Isolation so gut wie nicht gedeckt. Eine Teilsanierung wäre hier möglich, hätte aber dann die Folge, dass die Mieteinnahmen beider Wohnungen erhöht werden müssten.
Die Frage warum die Gemeinde Neenstetten überhaupt Wohnraum zur Verfügung stellen muss, ist leicht zu beantworten. Dies sind Vorgaben des Landratsamtes und diese müssen umgesetzt werden, hier hat die Gemeindeverwaltung keinen Spielraum und muss den Vorgaben nachkommen. Wo diese Personen unterkommen, liegt zwar im Bereich der Kommune, unterstreicht aber nun die Dringlichkeit des Bauvorhabens in der „Eythstrasse 2“ aus den oben genannten Gründen. Das Bestandsgebäude in der Eythstrasse 2 ist in einem sehr schlechten Zustand und nach Beurteilung des Verwaltungsverbandes ausschließlich zum Abriss zu betrachten und beinhaltet keine Überlegung zur Bewohnung mehr. Eine Containerlösung wie es aktuell in vielen Gemeinden umgesetzt wird, beinhaltet ebenfalls hohe Kosten bei der Entstehung und bei der Bewirtschaftung dieser Anlagen. Ein Rückbau bei verminderter Nachfrage an Wohnraum für Geflüchtete ist zwar sehr leicht, kostet aber dennoch Geld. Hier hat der Gemeinderat folgerichtig entschieden, dass die neue Immobilie in der „Eythstrasse 2“ dann für den sozialen Wohnbau genutzt werden soll. Eine sofortige zweckgebundene Änderung der neuen Immobilie würde die Rückzahlung der Fördergelder in H.v. 306.000 € bedeuten. Die Gemeindeverwaltung Neenstetten sieht sich hier aber in der Pflicht mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger sorgsam umzugehen und hat in der „nichtöffentlichen Sitzung“ am 12. April kurzfristig hierüber nochmals beraten und dieses Projekt für richtig empfunden, um hier auf Dauer Geld einzusparen. Die Zusammenlegung beider Gebäude, die aktuell zur Unterbringung Geflüchteter dienen, in die neue Unterkunft in der Eythstrasse und die übergangsmäßige Stilllegung der Immobilie am Dorfplatz 24 nach der Rathaussanierung, werden auf Dauer zur Kosteneinsparung führen, bei dem die Kommune definitiv profitiert. Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 14. März erwähnt, muss die Gemeinde Neenstetten zwei Geflüchtete aufnehmen. Die in der Gemeinderatssitzung am 12. April erwähnten Bedenken des Anwesenden, dass es zu einer Steigerung der Kriminalität kommen könnte, wurden vom Gremium und dem Vorsitzenden aufgenommen. Hier gilt es nun für die Zukunft mit dem Integrationsbüro für Geflüchtete dauerhaft Kontakt zu halten, um eine gute Verbindung zwischen den Geflüchteten und der Verwaltung zu garantieren. Die ersten Gespräche über die Integrationsarbeit wurden bereits schon Anfang des Jahres geführt. In Neenstetten selbst gibt es bisher noch keine Übergriffe auf Bürgerinnen und Bürger seitens von Geflüchteten die wohnhaft in Neenstetten sind, eher das Gegenteil ist der Fall. Die Aufnahmen einer Arbeitsstätte und Deutschkurse sind die Folge, sowie in Teilen die Bereitschaft einer Vereinszugehörigkeit. Die Einwände des Frageneden, die Kommune würde zu wenig für den sozialen Wohnbau investieren, ist ebenfalls gehört und aufgenommen worden. Überlegungen wie hier sozialschwachen Familien geholfen werden kann, werden in Zukunft miteinfließen.
Tobias Dürr
Bürgermeister
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.03.2024
Begrüßen konnte der Vorsitzende alle Gemeinderäte und sieben weitere interessierte Bürger, sowie Herr Schmid, Frau Bohner und Frau Schlumpberger vom Verwaltungsverband Langenau. Zu Top 1 „Bürgerfragen“ sind keine Anfragen an den Gemeinderat und den Bürgermeister gestellt worden, sodass gleich zu Top 2 „Haushaltsplan 2024“ übergegangen werden konnte. In der Vorstellung wurden die einzelnen Plansätze vom Verwaltungsverband vorgetragen und erläutert. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden einstimmig vom Gremium beschlossen. Auch wurde beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung um eine weitere Fachkraft im Vorzimmer erweitert wird. Der Stellenplan sieht eine Unterstützung mit bis zu 40 % vor. Unter Top 3 wurde der Umsetzung des Bauvorhabens „Kröner“ und der „Eythstrasse 2“ einstimmig beschlossen. Die Möglichkeit zum Kauf der Immobilie in der Neue Strasse 4 wurde einstimmig abgelehnt. Top 4 „Bauvergaberichtlinien: Dem Beschluss zur Prüfung“ wurde einstimmig zugestimmt. Hier wird die Gemeinde die erstellten Richtlinien zur Bauplatzvergabe durch eine Kanzlei prüfen und in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung vorstellen lassen. Hierzu wird die Gemeindeverwaltung in den nächsten Ausgaben des Gemeindeblättes herzlich einladen. Die unter Top 5 besprochenen Spendenannahmen wurden ebenfalls einstimmig angenommen. Es sind insgesamt 1.650 € eingegangen, die der Bücherei, der Jugendfeuerwehr, dem Landfrauenverein, dem Kindergarten und der Feuerwehr zugutekommen. Vielen Dank an die Spender.
Zu Top 6 „Bekanntgabe und Verschiedenes“ wurde folgendes besprochen: Die Gemeinde Neenstetten erhält über das Förderprogramm „Entwicklung ländlicher Raum ELR“ einen Zuschuss von 750.000 € für die Sanierung des Rathauses. Ein herzliches Dankeschön an alle, die hier für den Erhalt dieser Gelder mitgewirkt haben. Der Baubeginn zur Sanierung des Rathauses ist nach aktuellem Stand für den Herbst geplant.
Ebenfalls unter Top 6 wurde über den momentanen Stand bezüglich „Bauvorhaben Vogtslache“ informiert. Die erfolgten Fällungen der Birke und der Esche wurden angesprochen, auch dass hier eine Notwendigkeit wegen der Standsicherheit bestand. Aus der „Lache“ wurden insgesamt circa 650 m³ Wasser abgepumpt, sowie über 1.000 Fische durch den Fischzuchtvereins abgefischt. Die Probenentnahme des Schlammes in der Vogtslache wird aktuell ausgewertet. Sobald diese vorliegt, wird über das Weitere Vorgehen beraten. Als dritten Punkt wurde über die Rissbildung in der Friedhofsmauer beraten, hierzu werden Angebote zur Sanierung der Teilfläche eingeholt und nach Erhalt über das weitere Vorgehen beraten und beschlossen. Als letzten Punkt wurde über die Aufnahme neuer Flüchtlinge informiert. Die Gemeinde muss laut Landratsamt spätestens in der zweiten Jahreshälfte zwei weitere Geflüchtete zur Unterbringung aufnehmen.
Tobias Dürr
Bürgermeister
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.2.2024
Es waren neben dem Bürgermeister und dem Gemeinderat vier weitere Bürger anwesend, sowie Herr Martin Wiedenmann und Frau Regina Zeeb vom Freiraum- und Landschaftsplaner Zeeb & Partner. Da keine Bürgerfragen an das Gremium gestellt wurden, konnte gleich zum zweiten Tagesordnungspunkt übergegangen werden. Die Vergabeempfehlung der GaLaBauarbeiten mit Zaunanlage ging an das günstigste Angebot. Die Firma Stottele in Lonsee-Luizhausen. Sie waren mit rund 46.000 € günstiger als das zweite Angebot. Der Vergabeempfehlung der SiGeKo (Koordination Sicherheits- und Gesundheitsschutz) konnte ebenfalls an den günstigsten Anbieter nachgekommen werden. Nach dessen einstimmigen Beschluss, wurde Top 3 besprochen. Der Antrag zur finanziellen Beteiligung der Dachsanierung des FC-Neenstetten (Sportheim) wurde einstimmig zugestimmt. Die Gemeinde unterstützt den Verein zur Instandsetzung des Daches mit 13.200 €. Weitere Finanzmittelgeber sind hier der WLSB, der FCN, sowie die Vereinsmitglieder durch Eigenleistung.
Unter Top 4 wurde der Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am 9. Juni gewählt und stellt sich wie folgt auf:
1. Vorsitzender: Martin Wiedenmann
2. Vorsitzender: Sascha Schlögl
1. Beisitzer: Sina Reinhardt
2. Beisitzer: Gerhard Schall
1. Stellvertreter: Bärbel Bunz
2. Stellvertreter: Regitta Kaiser-Schür
Schriftführer für den 9. Juni sind Karin Albrecht und Sabine Winkelmann. Weitere Wahlhelfer sind Susanne Schlögl, Elke Dauner, Hans Reinhardt und Johannes Hauser.
Unter Top 5 erfolgte die Konzessionsvergabe Strom für die Gemeinde Neenstetten. Da das Konzessionsverfahren rechtlich immer komplexer wird und damit auch mehr Angriffspunkte im Rahmen des Bieterwettbewerbs bietet, wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 04.04.2023 besprochen, ein gemeinsames Konzessionsverfahren für alle Stromkonzessionen und die noch ausstehenden Gaskonzessionen der Umlandgemeinden des Verwaltungsverbands Langenau durchzuführen.
Die Ausschreibung soll nach den gesetzlichen und den kommunalen Vorgaben erfolgen, um eine breite und qualifizierte Beteiligung potenzieller Bieter zu gewährleisten. Aus diesem Grund soll die Ausschreibung mit fachlicher Unterstützung einer auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei begleitet werden.Die kommunalen Gremien wurden bereits frühzeitig über das Verfahren und den Sachverhalt informiert.
Der Verwaltungsverband Langenau hat deshalb eine Bieterabfrage bei mehreren Rechtsanwaltskanzleien durchgeführt. Dabei hat die Kanzlei Boos, Hummels und Wegerich aus Berlin das wirtschaftlichste Angebot für die Neuausschreibung der Gas- und Stromkonzessionen der Umlandgemeinden abgegeben. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Unter dem letzten Punkt Top 6 „Bekanntgaben und Verschiedenes“ wurde das erfolgreiche Ergebnis der Jahresabrechnung 2012 – 2018 und die Eröffnungsbilanz angesprochen. Weitere Themen waren die Abholzung bestimmter Bäume wegen der Gefährdung der Standsicherheit, die ordentliche Bindung der Gemeinderatsprotokolle von 1985 – 2023, die Renovierung der Grabstätte des gefallen Soldaten, die Befestigung des Metallkreuzes an der Friedhofsmauer von der „Neenstetter Hebamme“ Marie Narzi, die Sanierung diverser Attraktionen in den Außenanlagen des Kindergartens und des Spielplatzes in der Jägerstrasse, sowie die 800 Jahrfeier der Gemeinde Neenstetten. Hierzu wurde vereinbart, dass verschiedene Feierlichkeiten und Veranstaltungen über das ganze Jahr in 2025 verteilt, stattfinden sollen.
Tobias Dürr, Bürgermeister
04.03.2021 Sitzungsbericht
18.02.2021 Sitzungsbericht
21.01.2021 Sitzungsbericht